Nicht evidenzbasierte Leistungen in der GKV: Riskanter Kostentreiber
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland finanziert Leistungen aus den besonderen Therapierichtungen, die medizinisch nicht oder nur unzureichend evidenzbasiert sind. Dazu gehören homöopathische Behandlungen und Arzneimittel, anthroposophische Ansätze sowie phytotherapeutische Präparate. Diese Richtungen sind im Arzneimittelgesetz als besondere Therapierichtungen anerkannt und unterliegen geringeren Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis als konventionelle Arzneimittel. Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft sie…
