Wal Timmy: Strafantrag widerlegt Bianca König (WDC)
Mit ihrer heutigen Aussage gegenüber der dpa hat Bianca König, Sprecherin der Whale and Dolphin Conservation (WDC), nicht nur den Tierschutz verraten, sondern die internationale Wissenschaft bewusst oder fahrlässig ignoriert. „Den Wal zu töten und von seinem Schicksal zu ‚erlösen‘ sei aktuell keine Option“, erklärte sie. Die Einschläferung sei „vom Tisch“, weil „darüber bei so großen Säugetieren in der Praxis zu wenig bekannt“ sei. Es bestehe die Gefahr, dass sedierende Medikamente „zu gering dosiert“ werden, sodass „man nicht ausschließen“ könne, dass Timmy die Tötung „bei vollem Bewusstsein miterlebt“. Auch eine Überdosierung könne zu Komplikationen führen.
Das ist wissenschaftlich bankrott, eine gefährliche Fehlinformation und ein direkter Verrat am Tierschutz. Die heute eingereichte Strafanzeige und der Strafantrag von Marita Vollborn und Vlad Georgescu gegen Umweltminister Till Backhaus (SPD) und weitere Verantwortliche wegen Tierquälerei (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) TierSchG) enthalten einen umfangreichen Anhang mit exakt den internationalen Leitlinien und Studien, die König offenbar nie gelesen hat – oder bewusst verschweigt.
Die Fakten aus dem Anhang der Strafanzeige – unumstößlich und seit Jahren praxiserprobt
Die folgenden Dokumente sind öffentlich, peer-reviewed und behördlich anerkannt. Sie beschreiben standardisierte Zweistufen-Protokolle für Buckelwale (Megaptera novaeangliae) exakt in Timmys Größenklasse (9–15 m), die zuerst tiefe Sedierung und Analgesie garantieren, bevor der Tod eintritt.
- NOAA Technical Memorandum NMFS-OPR-56 (Barco et al., 2016)
Das offizielle US-Protokoll für die Euthanasie gestrandeter Cetaceen empfiehlt explizit ein zweistufiges Verfahren für große Baleen Whales (inkl. Buckelwale):
- Stufe 1 – Schwere Sedierung + Analgesie (Bewusstlosigkeit und Schmerzfreiheit garantiert): Midazolam 0,2 mg/kg IV/IM (stark sedierend, amnestisch) + Butorphanol 0,2 mg/kg (stark analgetisch) + nach 10–20 Min. Acepromazine 0,2 mg/kg + nach weiteren 20 Min. Xylazine 2–4 mg/kg. Klinische Kontrolle der Sedierungstiefe (kein Palpebralreflex, kein Jaw-Tone, kein Blowhole-Tone, keine Reaktion auf Schmerzreize).
- Stufe 2 – Tötung: Intracardiale Injektion von supersaturierter Kaliumchlorid-Lösung (100 mg/kg bzw. 1,3 mmol/kg) über lange, dicke Nadel (12–20 Zoll, 16–>18 Gauge).
Zeit bis Tod: 4–10 Minuten bei großen Walen. Das Tier ist bereits tief bewusstlos und schmerzfrei. Harms et al. (2014) haben dieses Protokoll bei einem 8,78 m langen, 9.500 kg schweren juvenile Humpback Whale erfolgreich und mit bestätigten Plasma-Konzentrationen angewendet.
- Coughran et al. (2012) – „Euthanasia of beached humpback whales using explosives“
Journal of Cetacean Research and Management. Bei fünf Buckelwalen von 9,1–12,7 m Länge (exakt Timmys Größe) wurde die „cranial implosion“ mit gezielten shaped-charge-Sprengladungen erfolgreich durchgeführt. Ergebnis: nahezu augenblicklicher Tod ohne anhaltende Schmerzen. Die Methode wird vom IWC und den australischen National Guidelines als eine der schnellsten und humansten für große gestrandete Wale anerkannt. - Australian National Guidelines for Euthanasia of Stranded Large Whales (DCCEEW, 2024)
„Very heavy sedation“ mit Midazolam (0,025–0,05 mg/kg IV/IM), Medetomidine und Butorphanol (0,05–0,1 mg/kg IM) vor Pentobarbitone + gesättigter KCl intracardial (300 ml/1.000 kg). Cranial implosion (Coughran-Technik) wird explizit als Standard für große Wale empfohlen. - IWC Workshop on Euthanasia Protocols (2013/2015)
Fordert immer Sedierung + Analgesie vor jeder Tötungsmethode. KCl ohne vorherige Sedierung wird ausdrücklich als unzumutbar abgelehnt.
Diese Protokolle sind nicht theoretisch – sie wurden bei Buckelwalen in flachem Wasser, genau wie bei Timmy, erfolgreich umgesetzt. Die Aussage „zu wenig bekannt“ ist eine dreiste Lüge.
Konkrete Vergleichsfälle – Timmy hätte gerettet werden können
- Oregon, USA, November 2025: Junger Buckelwal (vergleichbare Größe) strandete verwickelt in Fischereigerät. Nach gescheiterten Refloat-Versuchen wurde er nach ca. 45 Stunden human euthanasiert – exakt nach dem NOAA-Protokoll (Sedierung + KCl). NOAA Fisheries: „most humane option“. Keine Berichte über bewusste Tötung oder Dosierungsprobleme.
- Australien 2009–2012 (Coughran-Fälle): Fünf Buckelwale derselben Größe – cranial implosion führte in den meisten Fällen zu sofortigem Tod.
Die juristische Konsequenz
§ 17 TierSchG verbietet ausdrücklich, einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zuzufügen – auch durch Unterlassen bei Garantenstellung. Die tagelange passive Hinnahme von Timmys Leiden (Bewegungslosigkeit, unregelmäßige Atmung, blasige Haut) erfüllt diesen Tatbestand. Die Strafanzeige gegen Backhaus stellt klar: Es gab zumutbare, wissenschaftlich belegte Optionen zur aktiven Leidensbeendigung. Wer diese ignoriert, macht sich strafbar.
Bianca König von WDC propagiert stattdessen das genaue Gegenteil: „Den Wal in Ruhe lassen“. Damit wird sie zur Komplizin einer tierquälerischen Politik, die ein Wirbeltier tagelang qualvoll sterben lässt, obwohl seit 2012 erprobte, humane Alternativen existieren.
Die Staatsanwaltschaft Rostock muss jetzt handeln. Und Bianca König schuldet der Öffentlichkeit und Timmy eine sofortige, öffentliche Korrektur ihrer Aussage – mit Belegen. Bislang hat sie nur Halbwahrheiten und gefährliche Ignoranz geliefert.
Die Wissenschaft lügt nicht. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Wer sie ignoriert, verrät den Tierschutz. Punkt.
