Der Sachverständigenausschuss (SVA) für Verschreibungspflicht entscheidet am Dienstag, den 21. Januar 2025, über die Entlassung von Sildenafil, einem bewährten Wirkstoff gegenerektile Dysfunktion, aus der ärztlichen Verschreibungspflicht in die Apothekenpflicht.
Sildenafil ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der PDE-5-Hemmer, die für ihre gefäßerweiternden (vasodilatierenden) Eigenschaften bekannt sind. Ein Sildenafil-haltiges Arzneimittel wurde 1998 von dem US-amerikanischen Unternehmen Pfizer unter dem Handelsnamen Viagra® auf den Markt gebracht und erlangte große Bekanntheit als Medikament zur Behandlung von erektiler Dysfunktion bei Männern.
Pharma Deutschland befürwortet grundsätzlich die Entlassung von sicheren und bewährten Arzneimitteln aus der Verschreibungspflicht in die Apothekenpflicht als Beitrag zur Stärkung der Autonomie von Patientinnen und Patienten. Für eine Entlassung von Sildenafil aus der Verschreibungspflicht spricht zusätzlich, dass Betroffene die Mittel gegen erektile Dysfunktion nicht mehr über illegale Quellen im Internet beschaffen müssen, wenn der einfache Zugang zu sicheren Arzneimitteln über die Apotheke möglich ist.
