In einer scharfen Entscheidung hat ein Bundesrichter im Mittleren Distrikt von Florida die hoch umstrittene 15-Milliarden-Dollar-Defamation-Klage von Präsident Donald J. Trump gegen die New York Times Company und weitere Beklagte abgewiesen. Richter Steven D. Merryday bezeichnete die 85-seitige Klageschrift als „entschieden unangemessen und unzulässig“ und gewährte Trumps Anwälten eine Frist von 28 Tagen, um eine gekürzte und sachlichere Version einzureichen. Die Order unterstreicht die strengen Regeln der US-Bundesgerichtsbarkeit und wird als Schlag für Trumps aggressive Kampagne gegen Medienhäuser gewertet.
Die Klage, die am 15. September 2025 in Tampa eingereicht wurde (Fallnummer 8:25-cv-02487-SDM-NHA), wirft der New York Times vor, durch eine Reihe von Artikeln und einem Buch Trumps Ruf als Geschäftsmann und Politiker systematisch beschädigt zu haben. Betroffen sind insbesondere Berichte über Trumps Rolle in der TV-Show „The Apprentice“, seine familiäre Herkunft und angebliche Verbindungen zu organisierter Kriminalität. Trump, der als Kläger auftritt, fordert Schadensersatz in Höhe von mindestens 15 Milliarden US-Dollar, zuzüglich Straf- und Gerichtskosten. Die Beklagten umfassen neben der Times vier Journalisten – Susanne Craig, Russ Buettner, Peter Baker und Michael S. Schmidt – sowie den Buchverlag Penguin Random House, der das Werk „Lucky Loser: How Donald Trump Squandered His Father’s Fortune and Created the Illusion of Success“ von Craig und Buettner herausgebracht hat.
Hintergrund der Klage: Ein Muster von Medienfehden
Trumps Anwaltsteam argumentierte in der umfangreichen Klageschrift, die Times habe mit „bösartigen Falschdarstellungen“ versucht, seine Präsidentschaftskampagne 2024 zu sabotieren und Richter sowie Geschworene in laufenden Verfahren gegen ihn zu beeinflussen. Speziell genannt werden drei Times-Artikel aus dem Vorwahlkampf, darunter einer, der Trumps Erfolg als Illusion darstellt, sowie die Adaption des Buches in einer Zeitungsbeitrag. Trump bezeichnete die Times in einer Truth-Social-Nachricht als „vollmundiges Sprachrohr der Demokratischen Partei“ und warf ihr vor, „frei lügen, diffamieren und verleumden“ zu dürfen.
Dies ist nicht Trumps erste Auseinandersetzung mit Medien. Im Juli 2025 einigte er sich mit CBS/Paramount auf eine 16-Millionen-Dollar-Auszahlung im Streit um eine bearbeitete „60 Minutes“-Sendung. Ähnliche Klagen gegen ABC News und die Wall Street Journal endeten mit Vergleichen oder Abweisungen. Kritiker sehen in Trumps Rechtsstrategie einen Versuch, unliebsame Berichterstattung einzudämmen und die Pressefreiheit zu untergraben. Das Committee to Protect Journalists warnte, solche Prozesse könnten Journalisten in kostspielige und zeitaufwendige Verfahren verwickeln und einen „kühlenden Effekt“ auf die Berichterstattung haben.
Die Richter-Order: Eine Lektion in Prozessregeln
In seiner vierseitigen Order vom 19. September 2025 zitiert Richter Merryday – ein von George W. Bush ernannter Senior Judge – die Federal Rules of Civil Procedure, insbesondere Regel 8(a) und 8(e)(1). Diese fordern eine „kurze und klare Darstellung des Anspruchs“ mit „einfachen, prägnanten und direkten“ Vorwürfen. Merrydays Kritik ist unnachgiebig: Die Klage sei „wiederholend, überflüssig, blumig und langatmig“, ein „Megafon für Public Relations“ statt ein juristisches Dokument. Sie enthalte „floride Rhetorik“ und „leidenschaftliche Reden“, die unvereinbar mit den Regeln seien – unabhängig von der Prominenz der Parteien oder der Wichtigkeit des Streits.
Merryday räumt ein, dass Klagen je nach Komplexität variieren dürfen, betont jedoch: „Regel 8 gilt für jede Klage in einem Bundesgericht, unabhängig vom Streitwert, den Parteien, der Reputation der Anwälte, der Dringlichkeit oder dem öffentlichen Interesse.“ Die Order endet mit der Aufforderung, die Klage auf „einfache, prägnante und direkte“ Vorwürfe zu kürzen, und gewährt bis zum 17. Oktober 2025 Zeit für eine Neuregelung. Eine vollständige Abweisung der Sache wurde nicht ausgesprochen; es handelt sich um eine prozedurale Hürde.
Reaktionen: Trump wutschnaubend, Times siegesgewiss
Sofort nach Bekanntwerden der Order postete Trump auf Truth Social: „Die New York Times hat mich jahrelang diffamiert – und jetzt schützt ein Richter sie? Das ist rigged! Wir kämpfen weiter!“ Seine Unterstützer auf X (ehemals Twitter) feierten die Klage dennoch als „mutigen Schritt gegen Fake News“, während Kritiker wie der ehemalige Justizminister Bill Barr sie als „Rechtsstreiterei eines Verlierers“ verspotteten.
Die New York Times reagierte umgehend: „Wir wehren uns gegen jede Form der Einschüchterung. Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie, und wir stehen zu unserem investigativen Journalismus.“ Penguin Random House nannte die Vorwürfe „haltlos“ und betonte, dass Meinungsverschiedenheiten keine Grundlage für Defamation bieten. Auf X trendete der Hashtag #TrumpLawsuitFail, mit Beiträgen, die die Order als „demütigende Lektion“ feierten.
Rechtliche Hürden: Hohe Latte für Trump als „Public Figure“
Als prominenter Politiker muss Trump nach US-Recht (New York Times Co. v. Sullivan, 1964) „actual malice“ nachweisen – also, dass die Beklagten wissentlich falsch berichteten oder mit grober Fahrlässigkeit handelten. Experten bezweifeln, dass dies gelingt, da die Times ihre Berichte auf öffentlichen Dokumenten und Quellen stützt. Die Wahl des Florida-Gerichts – Trumps Wohnsitz – könnte strategisch sein, da der konservative Staat Medienklagen freundlicher sieht, doch Merrydays Order zeigt: Prozedur geht vor Politik.
Sollte Trump die Klage neu einreichen, könnte sie auf unter 40 Seiten beschränkt werden, um den Regeln zu genügen. Bislang hat keine der Trumps Medienklagen zu einem vollen Sieg geführt; stattdessen häufen sich Vergleiche, die Millionen kosten. Der Fall wirft Fragen zur Grenze zwischen Kritik und Verleumdung auf und könnte den Supreme Court erreichen, wo Trump-Freunde sitzen.
Dieser Bericht basiert auf Gerichtsakten, Medienberichten und Echtzeit-Reaktionen auf X. Weitere Entwicklungen folgen.
