NIS-2-Richtlinie und Labormedizin
Die NIS-2-Richtlinie ist eine wichtige EU-Verordnung, die darauf abzielt, ein hohes Maß an Cybersicherheit in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten¹. Sie ist die Nachfolgerin der ersten NIS-Richtlinie und bringt einige wesentliche Neuerungen mit sich, die bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen¹. Für Medizinlabore bedeutet dies, dass sie sich auf strengere Sicherheitsanforderungen einstellen müssen. Hier sind einige Schlüsselaspekte, die Medizinlabore beachten sollten: 1. Risikomanagement: Medizinlabore müssen ein umfassendes Risikomanagement implementieren, das Cyberbedrohungen identifiziert, bewertet und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreift?. 2. Meldeverfahren: Es muss ein Verfahren eingerichtet werden, um Sicherheitsvorfälle ordnungsgemäß an die zuständigen Behörden zu melden?. 3. Geschäftskontinuität: Labore müssen Pläne zur Geschäftskontinuität entwickeln, um im Falle eines Cybervorfalls den Betrieb aufrechterhalten zu können?. 4. Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung: Die Geschäftsleitung ist für die Einhaltung der Richtlinie verantwortlich und muss sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden?. 5. Kooperation mit…

