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Statistik: Zahl der Ukrainer, die im Jahr 2024 Bürgergeld erhielten

Seit dem 1. Juni 2022 können ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland Bürgergeld erhalten, anstatt der geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies wurde damit begründet, dass ukrainische Geflüchtete aufgrund der EU-Massenzustrom-Richtlinie direkt einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten und keine Asylverfahren durchlaufen müssen. Diese Regelung ermöglicht ihnen auch den unmittelbaren Zugang zum Arbeitsmarkt.

Gesamtzahl der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland 2024

Laut dem Statistischen Bundesamt lebten im November 2024 etwa 1,265 Millionen ukrainische Staatsangehörige in Deutschland, was einem mehr als achtfachen Anstieg im Vergleich zu Februar 2022 entspricht. Diese Zahl umfasst sowohl Kriegsflüchtlinge als auch Personen, die bereits vor Kriegsbeginn in Deutschland lebten. Das Ausländerzentralregister (AZR) meldet, dass im Februar 2024 etwa 1,139 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland registriert waren, von denen 97 % ukrainische Staatsbürger waren. Bis Ende 2024 stieg diese Zahl auf etwa 1,248 Millionen Kriegsflüchtlinge, von denen 1,210 Millionen ukrainische Staatsbürger waren.

Die genaue Zahl der in Deutschland lebenden Ukrainer ist schwer zu bestimmen, da ukrainische Staatsbürger visumsfrei in den Schengen-Raum einreisen können und Fortzüge oft verzögert gemeldet werden. Migrationsforscher schätzen, dass die tatsächliche Zahl der ukrainischen Flüchtlinge etwa 20 % niedriger sein könnte als die AZR-Zahlen, basierend auf den Daten zu Grundsicherung und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Zahl der Bürgergeldempfänger 2024

Gesamtübersicht

Im Jahr 2024 erhielten laut der Bundesagentur für Arbeit eine bedeutende Anzahl ukrainischer Staatsangehöriger Bürgergeld. Im Februar 2024 bezogen etwa 723.363 Ukrainer Bürgergeld, wobei diese Zahl sowohl Kriegsflüchtlinge als auch bereits vor 2022 in Deutschland lebende Ukrainer umfasst. Bis Juli 2024 sank die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger leicht auf etwa 519.000 Personen, während etwa 200.000 Kinder zusätzlich Leistungen erhielten. Im November 2024 wurden etwa 706.000 ukrainische Staatsangehörige als Bürgergeldempfänger registriert, darunter erneut rund 200.000 Kinder.

Die Gesamtausgaben für Bürgergeld an ukrainische Geflüchtete beliefen sich 2024 auf etwa 6,3 Milliarden Euro, was rund 8 % des gesamten Bürgergeld-Budgets von 46,9 Milliarden Euro ausmachte.

Erwerbsfähige Personen unter den Bürgergeldempfängern

Von den ukrainischen Bürgergeldempfängern im Jahr 2024 waren viele im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre). Im Februar 2024 waren von den 723.363 Bürgergeldempfängern etwa 506.339 Personen erwerbsfähig, was etwa zwei Drittel der Gesamtzahl ausmachte. Davon waren etwa 336.000 Frauen und 170.000 Männer. Im Juli 2024 waren etwa 519.000 erwerbsfähige Ukrainer bei den Jobcentern gemeldet und hatten Anspruch auf Bürgergeld. Bis Januar 2025 stieg diese Zahl leicht auf etwa 534.000 erwerbsfähige Personen.

Von diesen erwerbsfähigen Personen waren jedoch nicht alle aktiv auf dem Arbeitsmarkt tätig:

  • Im Januar 2025 waren etwa 374.000 der 534.000 erwerbsfähigen Ukrainer (ca. zwei Drittel) nicht erwerbstätig, da sie beispielsweise Integrationskurse besuchten, Kinder betreuten oder vorübergehend arbeitsunfähig waren.
  • Rund 217.000 ukrainische Staatsangehörige waren im Juli 2024 als arbeitslos gemeldet, während etwa 198.000 im Mai 2024 als arbeitssuchend registriert waren.

Demografische Zusammensetzung

Die demografische Struktur der ukrainischen Geflüchteten beeinflusst die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger erheblich. Laut Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2024:

  • Rund 66 % der erwerbsfähigen Geflüchteten weiblich (etwa 541.927 von 855.415 im April 2024).
  • Viele Frauen im erwerbsfähigen Alter sind alleinerziehend, was ihre Erwerbstätigkeit einschränkt. Laut einer Befragung des IAB-BAMF-SOEP (2023/2024) gaben 50 % der Frauen im erwerbsfähigen Alter mit Kindern an, ohne Partner in Deutschland zu leben.
  • Kinder und Jugendliche (0–17 Jahre) machten etwa 33,2 % der Geflüchteten aus, während erwachsene Männer (18–60 Jahre) nur etwa 20,7 % ausmachten, da viele Männer im wehrfähigen Alter die Ukraine nicht verlassen dürfen.

Arbeitsmarktintegration und Bürgergeld

Die Integration ukrainischer Geflüchteter in den deutschen Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Faktor, der die Zahl der Bürgergeldempfänger beeinflusst. Im Jahr 2024 gab es Fortschritte in der Arbeitsmarktintegration, jedoch blieben viele erwerbsfähige Ukrainer nicht erwerbstätig:

  • Im November 2024 waren etwa 296.000 Ukrainer in Deutschland beschäftigt, davon etwa 245.000 in sozialversicherungspflichtigen Jobs und 47.000 in geringfügigen Beschäftigungen (z. B. Minijobs). Dies entspricht einer Beschäftigungsquote von etwa 31,7 % unter den erwerbsfähigen Ukrainern.
  • Im Vergleich zu 2023 stieg die Zahl der beschäftigten Ukrainer um etwa 40 %, was auf den Abschluss von Integrationskursen und verbesserte Deutschkenntnisse zurückzuführen ist. Im September 2024 hatten etwa 270.000 Ukrainer einen Integrationskurs abgeschlossen, 90 % davon mit Deutschkenntnissen auf A2- oder B1-Niveau.
  • Dennoch waren im Februar 2024 nur etwa 21 % der ukrainischen Kriegsflüchtlinge berufstätig, und in Nordrhein-Westfalen lag die Beschäftigungsquote bei etwa 23 % (November 2023).

Hürden für die Arbeitsmarktintegration umfassen:

  • Sprachbarrieren: Bei ihrer Ankunft sprachen etwa 80 % der ukrainischen Geflüchteten kein Deutsch. Nach zwei Jahren Aufenthalt schätzten jedoch über die Hälfte ihre Deutschkenntnisse als gut oder eher gut ein.
  • Betreuungsverpflichtungen: Viele Frauen sind alleinerziehend und müssen Kinder betreuen, was ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt einschränkt.
  • Qualifikationsanerkennung: Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist oft zeitaufwendig, obwohl viele Ukrainer einen hohen Bildungsstand haben.

Änderungen in der Bürgergeld-Regelung 2024/2025

Im Jahr 2024 gab es Diskussionen über Änderungen in der Bürgergeld-Regelung für ukrainische Geflüchtete. Ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sah vor, dass ab dem 1. April 2025 neu ankommende ukrainische Geflüchtete kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern in das Asylbewerberleistungssystem wechseln sollen. Diese Änderung würde etwa 21.000 Personen betreffen, die zwischen April und Juni 2025 neu eingereist sind. Laut Regierungsquellen würde diese Maßnahme jedoch keine nennenswerten Einsparungen bringen, da der Verwaltungsaufwand im Asylbewerberleistungssystem höher ist.

Fazit

Im Jahr 2024 erhielten etwa 706.000 bis 723.000 ukrainische Staatsangehörige in Deutschland Bürgergeld, wobei die Zahl der erwerbsfähigen Empfänger zwischen 506.000 und 534.000 lag. Etwa zwei Drittel der erwerbsfähigen Empfänger waren weiblich, und viele waren aufgrund von Betreuungsverpflichtungen oder Integrationskursen nicht sofort dem Arbeitsmarkt verfügbar. Die Arbeitsmarktintegration zeigte Fortschritte, mit einer Beschäftigungsquote von etwa 31,7 % im November 2024, jedoch bleiben Sprachbarrieren, Betreuungsverpflichtungen und bürokratische Hürden Herausforderungen. Die geplante Änderung der Bürgergeld-Regelung ab April 2025 könnte die Situation für neu ankommende Geflüchtete verändern, wird jedoch voraussichtlich keine finanziellen Einsparungen bringen.

Quellen

  • Bundesagentur für Arbeit (2024/2025): „Beschäftigte aus der Ukraine“
  • Statistisches Bundesamt (2025): „Im Fokus: Gesellschaft, Ukraine: Nettozuwanderung“
  • Mediendienst Integration (2024/2025): „Ukrainische Flüchtlinge: Zahlen und Fakten“
  • IAB-BAMF-SOEP-Befragung (2023/2024): „Lebenssituation und Teilhabe ukrainischer Geflüchteter in Deutschland“
  • tagesschau.de (2024/2025): Berichte zur Arbeitsmarktintegration und Bürgergeld
  • t-online.de (2024/2025): „Bürgergeld für Ukrainer“