Der neue Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO), verabschiedet im Mai 2025 auf der 78. Weltgesundheitsversammlung (WHA78), zielt darauf ab, die globale Vorbereitung und Reaktion auf zukünftige Pandemien zu verbessern, um Chaos wie während der COVID-19-Pandemie zu vermeiden. Nach über drei Jahren Verhandlungen durch das Intergovernmental Negotiating Body (INB), bestehend aus den 194 WHO-Mitgliedsstaaten, enthält der Vertrag völkerrechtlich bindende Regelungen. Hier sind die wichtigsten Elemente, basierend auf aktuellen Informationen:
- Stärkung der Gesundheitssysteme und Prävention
Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre Gesundheitssysteme zu stärken, um Krankheitsausbrüche frühzeitig zu erkennen und im Keim zu ersticken. Dazu gehört die engere Überwachung des Tierreichs, da viele Erreger von Tieren auf Menschen übergehen können One-Health-Ansatz. Auch die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen ist ein Schwerpunkt, insbesondere auf Drängen europäischer Länder. - Gerechter Zugang zu medizinischen Ressourcen
Der Vertrag legt fest, dass alle Länder Zugang zu Schutzmaterial, Medikamenten und Impfstoffen haben sollen, um Ungleichheiten wie während der Corona-Pandemie zu verhindern, als reiche Länder Ressourcen horteten. Gesundheitspersonal soll weltweit priorisiert versorgt werden. Ein neues System soll die Produktion und Verteilung von Impfstoffen beschleunigen und ärmere Länder fair einbeziehen. - Technologietransfer und Wissensaustausch
Pharmaunternehmen werden angehalten, ihr Know-how zu teilen, um die Produktion von Medikamenten und Impfstoffen auch in Entwicklungsländern zu ermöglichen. DNA-Sequenzen von Pathogenen sollen frei zugänglich gemacht werden, um die Entwicklung von Tests, Medikamenten und Impfstoffen zu beschleunigen. Dies soll die Forschung und Reaktionsfähigkeit global verbessern. - PABS-System (Pathogen Access and Benefit-Sharing)
Ein zentraler Punkt ist das PABS-System, das den fairen Austausch von Erregerproben und -daten regelt. Länder, die Daten teilen, sollen im Gegenzug Zugang zu daraus resultierenden Produkten wie Impfstoffen erhalten. Die genauen Regelungen hierzu sind noch in Verhandlung und sollen später festgelegt werden. Dies war ein Knackpunkt, da Erregerdaten wirtschaftlich wertvoll sind. - Koordiniertes Krisenmanagement
Der Vertrag fördert ein abgestimmtes, internationales Krisenmanagement, um unkoordinierte Reaktionen wie Ausfuhrverbote oder Ressourcenkonflikte zu vermeiden. Länder sollen Lieferketten stärken und Informationen über Krankheitsausbrüche transparent und schnell austauschen, um Pandemien frühzeitig einzudämmen. - Respekt vor nationaler Souveränität
Der Vertrag betont ausdrücklich, dass die WHO keine innerstaatlichen Maßnahmen wie Lockdowns, Reisebeschränkungen oder Impfpflichten anordnen kann. Er gilt nur in Ländern, die ihn ratifizieren, was in Deutschland eine Abstimmung im Bundestag erfordert. Es gibt keine Strafmaßnahmen für Nichteinhaltung. - Förderung globaler Gesundheitsgerechtigkeit
Der Vertrag verfolgt das Prinzip der „Equity“, um eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Dies umfasst den Aufbau nachhaltiger Gesundheitssysteme in allen Ländern, insbesondere in Entwicklungsländern, und die Unterstützung bei der Finanzierung und Produktion von Gesundheitsprodukten.
Hintergrund und Herausforderungen
Der Vertrag wurde nach intensiven Verhandlungen angenommen, wobei Kompromisse eingegangen wurden. Afrikanische Länder forderten strengere Regelungen für das PABS-System und mehr finanzielle Unterstützung, während reiche Länder wie die USA (die 2026 aus der WHO austreten wollen) und Indien bei Patentrechten zurückhaltend waren. Kritik kam auch von Verschwörungskreisen, die fälschlicherweise behaupteten, die WHO könne nationale Souveränität untergraben. Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn 60 Länder ihn ratifiziert haben, was Jahre dauern könnte.
Die WHO sieht den Vertrag als historischen Schritt, um die Welt sicherer und gerechter zu machen. Dennoch bleiben Details, insbesondere zum PABS-System, offen, und die Umsetzung hängt von der Bereitschaft der Länder ab, die Verpflichtungen national umzusetzen.
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