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Ringversuche als Pflicht für medizinische Labore

Die externe Qualitätssicherung durch Ringversuche ist für medizinische Labore in Deutschland seit Jahrzehnten verpflichtend. Alle Ärzte und Laboratorien, die labormedizinische Untersuchungen durchführen, müssen quartalsweise ihre Kompetenz durch erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen nachweisen[1][2].

Der Ablauf ist dabei klar strukturiert: Referenzinstitutionen versenden Proben mit definierten Konzentrationen bestimmter Messgrößen an die teilnehmenden Labore. Diese analysieren die Proben unter Routinebedingungen und übermitteln ihre Ergebnisse zur Auswertung zurück. Nur wenn die Messwerte innerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen liegen, erhält das Labor ein Zertifikat und darf die entsprechenden Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen[1].

Die beiden größten Anbieter von Ringversuchen in Deutschland sind INSTAND e.V. und die Referenzinstitution für Bioanalytik (RfB), die bereits seit rund 60 Jahren in diesem Bereich tätig sind[6]. Als akkreditierte Anbieter nach ISO/IEC 17043 führen sie jährlich hunderte von Ringversuchen durch. Allein das Deutsche Referenzbüro für Ringversuche (DRRR) organisiert über 500 Ringversuche pro Jahr[9].

Die rechtliche Grundlage bildet die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK). Diese legt fest, dass Labore für definierte Messgrößen quartalsweise an Ringversuchen teilnehmen müssen[1]. Eine Ausnahme gilt lediglich für Sofortdiagnostik mit Unit-use-Reagenzien, bei denen die Ergebnisse innerhalb einer Stunde vorliegen müssen[1].

Die Bewertung der Laborergebnisse erfolgt nach strengen statistischen Kriterien. Der sogenannte Z-Score spielt dabei eine zentrale Rolle: Ein Wert von |Z| ≤ 2 gilt als zufriedenstellend und bedeutet das Bestehen des Ringversuchs. Bei höheren Abweichungen muss das Labor seine Analysemethoden überprüfen[4].

Das deutsche System der Ringversuche gilt international als vorbildlich, da es regulatorische Konsequenzen mit sich bringt. In vielen anderen Ländern werden zwar auch Ringversuche durchgeführt, jedoch ohne Auswirkungen auf Zulassung oder Kostenerstattung[6]. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Qualitätsstandards hat sich über die Jahrzehnte als erfolgreiches Modell zur Sicherung der labormedizinischen Versorgungsqualität erwiesen.

Quellen:
[1] [PDF] Merkblatt: Externe Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer https://www.kvno.de/fileadmin/shared/pdf/online/merkblaetter/1.1k_Merkblatt_Ringversuche.pdf?v=1721216815
[2] [PDF] chungen („Ringversuche“) – KVB https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Abrechnung/Merkblaetter-DS/KVB-Merkblatt-Ringversuchspflicht.pdf
[3] Ringversuche – BAM – RRR https://rrr.bam.de/RRR/Navigation/DE/Ringversuche-Eignungspuefungen/ringversuche.html
[4] IFA: Ringversuche – Auswertung – DGUV https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/ringversuche/auswertung-der-ringversuche/index.jsp
[5] Ringversuch – Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ringversuch
[6] Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung … https://www.instand-ev.de/ueber-instand/aktuelles/detail/richtlinie-der-bundesaerztekammer-zur-qualitaetssicherung-laboratoriumsmedizinischer-untersuchungen-ein-erfolgsmodell/
[7] DRRR Ringversuche – Eignungsprüfungen auf höchstem Niveau https://drrr.de/ringversuche/
[8] Ringversuche – EuroImmun https://www.euroimmun.de/de/kontakt/extern/ringversuche/
[9] Ringversuche / Eignungsprüfungen und Referenzmaterial https://drrr.de



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