„Ende 2022 wurden die Empfehlungen der Regierungskommission zur grundlegenden Reform der Krankenhausplanung und -vergütung vorgestellt. Kernelement der politisch geplanten Verknüpfung von Krankenhausplanung und -finanzierung sollen sogenannte Leistungsgruppen werden. Ebenso wie DRGs sollen diese Leistungsgruppen über ICD- und OPS-Kodes einen eindeutigen Fallbezug aufweisen und die Leistungserbringung an die Erfüllung von medizinisch sinnvollen Mindestvoraussetzungen in Bezug auf Personal, Geräte sowie weiterer Struktur- und Prozesskriterien geknüpft werden. Ein weiteres wichtiges Mindestkriterium soll, wie in der Krankenhausplanung NRW vorgesehen, die parallele Vorhaltung anderer Leistungsgruppen am Krankenhausstandort sein.“
Quelle: https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/a-2241-5227
