Pfizer-Gate: Überbestellungen von COVID-Impfstoffen in EU-Staaten
Das am Mittwoch ergangene Urteil des Brüsseler Gerichts erster Instanz gegen Rumänien und Polen wegen nicht abgenommener Pfizer/BioNTech-Impfstoffdosen ist kein Einzelfall. Mehrere EU-Mitgliedstaaten hatten nach dem Abflauen der Pandemie mit massiven Überbeständen zu kämpfen, die zu Millionen vernichteter Dosen, hohen finanziellen Verlusten und rechtlichen Auseinandersetzungen führten. Besonders betroffen waren osteuropäische Länder, die sich 2021 im Rahmen der zentralen EU-Beschaffung verpflichtet hatten, weit mehr Dosen zu ordern, als später benötigt wurden.
Polen: Paralleler Fall mit höherem Streitwert
Polen wurde zusammen mit Rumänien am 1. April 2026 in erster Instanz verurteilt, ausstehende Beträge für nicht abgenommene Dosen zu zahlen. Pfizer/BioNTech fordern von Polen etwa 1,4 Milliarden Euro (rund 6 Milliarden Z?oty) für rund 60 Millionen Dosen, die das Land 2022 verweigert hatte. Die polnische Regierung berief sich damals auf Force Majeure (u. a. den Krieg in der Ukraine) und massive Überbestände. Das Brüsseler Gericht wies diese Argumente zurück und erklärte die Abnahmeverweigerung für vertragswidrig – ähnlich wie im rumänischen Fall.
Die Klage gegen Polen wurde bereits Ende 2023 eingereicht. Verhandlungen begannen im Januar 2026 in Brüssel. Polen argumentierte, die bestellten Mengen hätten bei weitem den realen Bedarf überstiegen und hätten zu enormen Lager- und Vernichtungskosten geführt. Eine Berufung ist möglich; bis dahin ist das Urteil vollstreckbar. Polnische Politiker werfen der EU-Kommission vor, bei den zentralen Verhandlungen 2021 zu optimistisch und ohne ausreichende Flexibilität agiert zu haben.
Ungarn: Verhandlung am 16. April 2026
Ungarn steht Pfizer/BioNTech in einem ähnlichen Verfahren gegenüber. Die Klage wurde bereits 2023/2024 eingereicht und betrifft rund 3 Millionen Dosen im Wert von etwa 60 Millionen Euro. Budapest hatte die Lieferungen verweigert und auf Überbestände sowie veränderte Pandemiebedingungen verwiesen. Eine mündliche Verhandlung ist für den 16. April 2026 vor dem Brüsseler Gericht angesetzt; ein Urteil wird später erwartet.
Ungarn hatte sich 2021/2022 zusammen mit Polen, Rumänien und anderen osteuropäischen Staaten (Bulgarien, Kroatien, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Slowenien) für eine Renegotiation der EU-Verträge starkgemacht. Eine Gruppe von zehn Ländern forderte eine Reduzierung der bestellten Mengen, um Verschwendung zu vermeiden. Nur neun Staaten akzeptierten schließlich eine angepasste Vereinbarung mit Pfizer im Jahr 2023; Ungarn und Polen blieben bei ihrer harten Linie.
EU-weite Überbestände und Vernichtung von Impfdosen
Das Problem beschränkt sich nicht auf die drei verklagten Länder. Eine Untersuchung von POLITICO aus dem Jahr 2023 ergab, dass mindestens 215 Millionen COVID-Impfdosen in der EU vernichtet wurden – mit geschätzten Kosten von über 4 Milliarden Euro für die Steuerzahler. Viele Staaten hatten im Durchschnitt 0,7 Dosen pro Einwohner weggeworfen. Besonders hoch waren die Zahlen in Estland (über eine Dosis pro Einwohner) und Deutschland (größtes absolutes Volumen).
Die massive Bestellung im dritten EU-Pfizer-Vertrag vom Mai 2021 (bis zu 1,8 Milliarden Dosen plus Optionen) führte europaweit zu Überschüssen, als die Impfbereitschaft sank, Varianten sich änderten und die Pandemie abflaute. Viele Dosen liefen ab, wurden gespendet oder mussten entsorgt werden. Eine Koalition osteuropäischer Länder hatte die EU-Kommission bereits 2022 aufgefordert, die Verträge anzupassen – mit unterschiedlichem Erfolg.
Weitere betroffene Staaten und Hintergrund
- Bulgarien, Litauen und andere: Diese Länder gehörten zur Gruppe, die Renegotiationen forderte, und hatten ebenfalls mit Überbeständen zu kämpfen. Öffentliche Klagen gegen Pfizer sind hier jedoch nicht bekannt.
- Deutschland: Als eines der bevölkerungsreichsten Länder hatte es große absolute Mengen bestellt und vernichtet; es gab jedoch keine vergleichbaren Gerichtsverfahren, da Deutschland die Verträge weitgehend erfüllte.
- Allgemeiner EU-Kontext: Die EU-Kommission handelte die Verträge zentral aus, um Lieferengpässe zu vermeiden. Kritiker warfen ihr später mangelnde Flexibilität und unzureichende Bedarfsanalysen vor. Transparenzstreitigkeiten („Pfizergate“ um Textnachrichten zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla) sowie Gerichtsurteile zur Offenlegung von Verträgen begleiten den Fall seit Jahren.
In Rumänien laufen parallel strafrechtliche Ermittlungen der DNA gegen ehemalige Regierungsmitglieder wegen Amtsmissbrauchs bei den Bestellungen. Ähnliche politische Debatten gab es in Polen und Ungarn, wo Regierungen die Verantwortung teilweise auf Brüssel schoben.
Ausblick
Die heutigen Urteile gegen Polen und Rumänien sowie die anstehende Verhandlung gegen Ungarn markieren einen Höhepunkt in der juristischen Aufarbeitung der Pandemie-Beschaffung. Alle betroffenen Länder können Berufung einlegen; bei Erfolg würden gezahlte Beträge plus Zinsen erstattet. Die Fälle werfen grundsätzliche Fragen zur Krisenbeschaffung in der EU auf: Wie kann man in Unsicherheit ausreichend bestellen, ohne später massive Verschwendung zu riskieren?
Die Debatte um Transparenz, Haftung und politische Verantwortung bei zentralen EU-Verträgen dürfte in den kommenden Monaten in Brüssel und den nationalen Hauptstädten weiter anhalten. Experten fordern für künftige Krisen flexiblere Klauseln und bessere Bedarfsplanung.
(Quellen: Berichte von Euractiv, Reuters, POLITICO und Gerichtsdokumenten; Stand 1. April 2026. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.)
