IVDR beutelt die Labormedizin
Die Einführung der EU-Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR) stellt die Labormedizin vor erhebliche Herausforderungen. Hier ein Hintergrundartikel zu den wichtigsten Aspekten: Die IVDR (Verordnung (EU) 2017/746) trat am 26. Mai 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige IVD-Richtlinie 98/79/EG. Ziel ist eine Verbesserung der Patientensicherheit durch strengere Anforderungen an In-vitro-Diagnostika (IVD)[1]. Neue Klassifizierung und Konformitätsbewertung Eine zentrale Änderung ist die Einführung eines risikobasierten Klassifizierungssystems mit vier Risikoklassen (A-D). Dadurch fallen deutlich mehr Produkte in höhere Risikoklassen, die eine Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle erfordern. Schätzungen zufolge steigt der Anteil der IVD, die eine Benannte Stelle involvieren müssen, von bisher 10-20% auf 80-90%[1]. Mangel an Benannten Stellen Ein Kernproblem ist der akute Mangel an Benannten Stellen für die IVDR. Aktuell gibt es nur 8 nach IVDR notifizierte Benannte Stellen, verglichen mit 18 unter der alten Richtlinie[1]. Dies führt zu Engpässen und Verzögerungen…

