Eine im vorigen Jahr neu gefasste Trinkwasserverordnung legt jetzt zusätzlich einen Grenzwert für die verbreitete Substanz Bisphenol A fest. Sie wird bei der Herstellung von Kunststoffen und -harzen verwendet. TÜV SÜD informiert, welche neuen Regelungen jetzt für Bisphenol A gelten und warum auch Lebensmittelunternehmer und Food-Start-ups sich damit beschäftigen sollten.
Mit der Aktualisierung der Trinkwasserverordnung gilt seit dem 12. Januar 2024 ein 20-mal geringerer Grenzwert für Bisphenol A, das als Industriechemikalie eingesetzt wird, als vorher.
Bisphenol A ist ein chemischer Stoff, der als Rohstoff für Epoxidharze und Kunststoffe verarbeitet wird. Da dieser Stoff nach aktuellen Forschungsergebnissen schädliche Auswirkungen auf das Immun- und Hormonsystem haben kann, wurde seine zulässige Menge im Trinkwasser vom Gesetzgeber deutlich eingeschränkt. Bisphenol A ist in Konsumgütern wie Smartphones, Trinkflaschen, Plastikgeschirr, Farben, Beschichtungen sowie Klebstoffen von Lebensmittelverpackungen enthalten.
Die Aufnahme von Bisphenol A in den menschlichen Körper erfolgt durch Lebensmittel und Trinkwasser, aber auch über Luft, Staub und Direktkontakt mit Kunststoffen. In das Trinkwasser gelangt der Schadstoff aus Materialien, die zur Trinkwasserspeicherung bzw. -verteilung verwendet werden und Epoxidharze enthalten. Solche Harze werden oft als Beschichtungsmittel für Speicherbehälter oder zur Sanierung alter Trinkwasserleitungen verwendet. In allen Bevölkerungsgruppen stellt die Ernährung die Hauptquelle der Bisphenol A-Aufnahme dar.
Neben der Aufnahme durch das Trinkwasser sind auch innenbeschichtete Lebensmitteldosen für den Eintrag des Schadstoffes in den menschlichen Körper verantwortlich.
Bis zur Wasseruhr eines Gebäudes sind die Wasserversorger in der Pflicht, gesetzliche Anforderungen an die Trinkwassersicherheit zu gewährleisten. Danach geht die Verantwortung auf die Person oder das Unternehmen über, die das Trinkwasser nutzt, so auch auf Lebensmittelunternehmer. Durch intakte Wasserleitungen und angemessene Maßnahmen haben sie für eine gesetzeskonforme Qualität des Trinkwassers zu sorgen. Zu diesen Maßnahmen gehört, dass die Unternehmen gesetzlich verpflichtend sind, das bei ihnen verwendete Wasser auch regelmäßig auf Bisphenol A analysieren zu lassen.
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