Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss die Details zur neu geregelten Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen ab dem 1. Januar 2026 festgelegt. Ziel ist es, die hausärztliche Grundversorgung zu stärken, ohne dass Praxen erhebliche Honorarverluste erleiden, trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Ausgabenneutralität.
Die Vorhaltepauschale (GOP 03040) bleibt in ihrer Grundsystematik bestehen und wird weiterhin pro Behandlungsfall gezahlt, sofern keine fachärztlichen Leistungen erbracht werden. Die Bewertung sinkt jedoch von 138 auf 128 Punkte. Neu ist ein Zuschlag von 10 Punkten bei Erfüllung von mindestens zwei von zehn Kriterien, wie Hausbesuchen oder Ultraschalluntersuchungen, und ein Zuschlag von 30 Punkten bei mindestens acht Kriterien. Praxen mit weniger als zehn Schutzimpfungen pro Quartal erhalten einen 40-prozentigen Abschlag, ausgenommen sind diabetologische, HIV- und Substitutionspraxen.
Die Kriterien umfassen Leistungen wie Haus- und Pflegeheimbesuche, Schutzimpfungen, Ultraschalldiagnostik und erweiterte Sprechstunden. Praxen mit über 1.200 Behandlungsfällen pro Quartal erhalten einen Aufschlag, bei unter 400 Fällen einen Abschlag. Die Pauschale und Zuschläge werden extrabudgetär in voller Höhe gezahlt.
Für Schwerpunktpraxen gelten Ausnahmen: Sie erhalten den 10-Punkte-Zuschlag ohne Kriterien, müssen aber für den 30-Punkte-Zuschlag acht Kriterien erfüllen. Die Regelung basiert auf dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz und soll die flächendeckende Versorgung sichern, betonte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister.
