Berlin. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine neue Förderrichtlinie zur Unterstützung innovativer Projekte im Bereich Medizintechnik veröffentlicht. Die Bekanntmachung erschien am 6. Februar 2026 im Bundesanzeiger und ersetzt die vorherige Richtlinie vom 30. Juli 2024.
Förderziel und Zweck
Die Richtlinie soll die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Medizintechnik stärken und den Transfer von Forschung in marktfähige Produkte beschleunigen. Gefördert werden risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die neue Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika oder digitale medizintechnische Lösungen entwickeln. Diese sollen einen klaren Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung in den Bereichen Prävention, Diagnostik, Therapie, Monitoring, Nachsorge und Pflege leisten.
Die Förderung ist thematisch breit angelegt und offen für technologieübergreifende, anwendungsbezogene Vorhaben. Sie unterstützt die Ziele der Hightech Agenda Deutschland sowie der nationalen Pharma- und Medizintechnikstrategie. Besonders erwünscht sind Kooperationen zwischen KMU, Forschungseinrichtungen, Kliniken und Gesundheitsversorgungspartnern.
Wichtigste Regelungen
- Zuwendungsempfänger: KMU (EU-Definition) sowie mittelständische Unternehmen (bis 1.000 Beschäftigte und 100 Mio. Euro Umsatz). Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kliniken können als Verbundpartner mitwirken.
- Förderumfang: Nicht rückzahlbare Zuschüsse auf Ausgaben- oder Kostenbasis, Laufzeit in der Regel bis zu drei Jahren.
- Förderquote: Bis zu 100 % bei nichtwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen (zzgl. 20 % Projektpauschale bei Hochschulen); bei Unternehmen anteilige Finanzierung mit angemessener Eigenbeteiligung. Mindestens 50 % der Fördermittel müssen KMU zugutekommen.
- Beihilferecht: Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe bzw. nach Art. 25 AGVO (Forschung, Entwicklung und Innovation).
- Ausschlüsse: Reine Weiterentwicklungen, reine Arzneimittelentwicklung, Lifestyle-Produkte sowie klinische Prüfungen nach Art. 62 MDR.
Die Richtlinie ist Teil der Hightech Agenda Deutschland und zielt darauf ab, die mittelständisch geprägte deutsche Medizintechnik wettbewerbsfähig zu halten und den medizinischen Fortschritt in einem digitalisierten, personalisierten Gesundheitssystem zu beschleunigen.
Verifizierte Quelle:
- Bundesanzeiger vom 06.02.2026: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suche?0 (Suche nach „KMU-innovativ: Medizintechnik“ oder „Hightech Agenda Medizintechnik“)
- Volltext der Richtlinie (PDF): Verfügbar über BMFTR-Website oder Bundesanzeiger-Publikation (BAnz AT 06.02.2026)
