Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat im Bundesanzeiger vom 23. Januar 2026 eine Richtlinie zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte im Rahmen der europäischen Partnerschaft ERDERA veröffentlicht. Ziel ist die Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen.
In Europa leiden schätzungsweise 26 bis 30 Millionen Menschen an mindestens 7.000 verschiedenen seltenen Erkrankungen. Viele treten früh auf, verkürzen die Lebenserwartung und erfordern im Schnitt vier bis sechs Jahre bis zur Diagnose. Etwa die Hälfte der Verdachtsfälle auf genetische Erkrankungen bleibt trotz Standardtests ungelöst. Nicht-genetische seltene Erkrankungen machen rund zehn Prozent der Fälle aus und sind besonders wenig erforscht.
Die Fördermaßnahme, die von der EU kofinanziert wird, zielt auf interdisziplinäre Verbünde ab, die ursächliche Varianten identifizieren, diagnostische Aufklärung bei unbekannter oder gemischter Pathogenese erreichen und neue Methoden entwickeln. Gefördert werden Projekte, die funktionelle Validierung von Varianten unklarer Bedeutung (VUS), Multi-Omics-Ansätze, neue Bioinformatik-Werkzeuge, KI-basierte Analysen, systembiologische Modellierung oder die Integration klinischer und umweltbezogener Daten nutzen.
Nicht gefördert werden präklinische Therapiestudien (die unter die ERDERA-JTC-2025-Bekanntmachung fallen), interventionelle klinische Studien, ausschließliche Konzentration auf bestimmte neurodegenerative Erkrankungen (z. B. Alzheimer, Parkinson, Chorea Huntington), seltene Infektionskrankheiten, seltene Krebsarten sowie seltene unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei häufigen Krankheiten.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kliniken, Patientenorganisationen und Unternehmen. Projekte müssen transnational sein: Mindestens vier Forschungsgruppen aus vier verschiedenen Ländern, maximal sechs (bzw. acht unter bestimmten Bedingungen, z. B. bei Beteiligung unterrepräsentierter Länder oder Nachwuchswissenschaftler). Die aktive Einbindung von Betroffenen ist in mindestens der Hälfte der Verbünde erforderlich.
Die Bekanntmachung erfolgt gemeinsam mit zahlreichen nationalen und regionalen Förderorganisationen aus Europa, Kanada, Israel und der Türkei. Der englischsprachige Call-Text und die „Guidelines for Applicants“ sind auf der ERDERA-Website verfügbar. Die Förderung erfolgt nach den nationalen Regelungen, in Deutschland unter Beachtung der Bundeshaushaltsordnung und der AGVO.
Die Maßnahme baut auf den bisherigen transnationalen Calls des European Joint Programme on Rare Diseases (EJP RD) und ERDERA auf und trägt zu den Zielen des Internationalen Konsortiums für die Erforschung seltener Krankheiten (IRDiRC) bei.
