Die Anhebung der Mindestmengen für die Behandlung von Brust- und Lungenkrebs führt 2025 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung auf Krankenhaus-Standorte mit viel Routine bei den jeweiligen Eingriffen, die laut Studien auch bessere Behandlungsergebnisse vorweisen können. Nach der heute veröffentlichten Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK wird die Zahl der an Lungenkrebs-Behandlung beteiligten Krankenhaus-Standorte von bundesweit 169 in diesem Jahr auf 144 im kommenden Jahr sinken (minus 15 Prozent). Die Zahl der Kliniken, die eine Erlaubnis zur Durchführung von Brustkrebs-Operationen erhalten, reduziert sich von 425 auf 393 (minus 8 Prozent). Auch bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) ist ein starker Konzentrationsprozess erkennbar.
Die Mindestmengen für die Behandlung von Brustkrebs (50 Fälle pro Jahr) und Lungenkrebs (40 Fälle pro Jahr) waren erst in diesem Jahr neu eingeführt worden. Sie werden nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im kommenden Jahr auf 100 Fälle pro Jahr für Brustkrebs-OPs und 75 Fälle pro Jahr für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs angehoben. „Die Brustkrebs-Mindestmenge liegt damit 2025 auf dem Niveau der Mindestfallzahl, die die Deutsche Krebsgesellschaft für die Zertifizierung von Brustkrebszentren verlangt“, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. „Die Konzentration der Krebsversorgung auf weniger Krankenhaus-Standorte mit höheren Fallzahlen ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass Mindest-Fallzahlen zu mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, weniger Komplikationen und niedrigeren Sterblichkeitsraten führen.“
Bei den Pankreas-Operationen sinkt die Zahl der beteiligten Klinik-Standorte im kommenden Jahr von 359 auf 327 (minus 9 Prozent). Hintergrund ist auch hier eine Anhebung der vorgegebenen Mindestmenge von 15 auf 20 Fälle pro Jahr ab 2025. Schon von 2023 auf 2024 waren vor dem Hintergrund dieser neuen Vorgabe 46 Standorte aus der Versorgung ausgeschieden.
Halbierung der Zahl der Kliniken mit Ösophagus-Versorgung gegenüber 2022
Weniger Bewegung gibt es im kommenden Jahr bei den komplexen Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus): Hier sinkt die Zahl von 111 auf 107 Standorte. Allerdings hatte es in diesem Leistungsbereich bereits in den beiden letzten Entscheidungsrunden einen starken Konzentrationsprozess gegeben, nachdem die Mindestmenge für diesen Eingriff von 10 auf 26 Fälle pro Jahr angehoben worden war. So waren im Jahr 2022 noch mehr als doppelt so viele Klinik-Abteilungen (223 Standorte) an der Versorgung beteiligt wie im kommenden Jahr. Eine Klage von Krankenhaus-Trägern gegen die Anhebung dieser Mindestmenge war im Juni 2023 vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen worden.
Deutlichster Rückgang der Standorte bei Stammzell-Transplantationen
Den deutlichsten Rückgang von operierenden Klinik-Standorten zeigt die Übersicht der AOK bei den Stammzell-Transplantationen: Hier sinkt die Zahl der an der Versorgung beteiligten Kliniken von 72 auf 48 im kommenden Jahr (minus 33 Prozent). Diese starke Reduktion, die auch schon in der letzten Entscheidungsrunde zu verzeichnen war, hat auch bei dieser Behandlung mit einer Anhebung der Mindestmenge von 25 auf 40 Fälle pro Jahr zu tun. Zudem gab es eine Änderung der medizinischen Vorgaben: Die Mindestmenge, die bis 2023 für allogene (körperfremde) und autologe (körpereigene) Stammzelltransplantationen galt, bezieht sich seit diesem Jahr nur noch auf allogene Transplantationen. Bei den Lebertransplantationen gibt es dagegen keine Änderungen, hier sind weiterhin 18 Klinik-Standorte an der Versorgung beteiligt. Bei den Nierentransplantationen ist ein kleiner Zuwachs bei den beteiligten Kliniken von 36 auf 38 Standorte zu verzeichnen.
Die Anhebung der Mindestmengen für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht unter 1.250 Gramm von 20 auf 25 Geburten pro Jahr ab 2024 hatte im laufenden Jahr dazu geführt, dass mehrere Geburtsstationen im gesamten Bundesgebiet keine Berechtigung zur Versorgung mehr erhielten. Bei diesem heiß diskutierten Thema gibt es 2025 weniger Bewegung: Die Zahl der an der Frühchen-Versorgung beteiligten Standorte erhöht sich sogar von 144 auf 146.
Zur Mindestmengen-Transparenzkarte 2025: www.aok.de/pp/mindestmengen
