Köln, 29. Mai 2025 – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat ein neues Verfahren entwickelt, um den Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Behandlungsqualität bei seltenen Erkrankungen zu bewerten, auch wenn präzise Studien fehlen. Mindestmengen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für komplexe, risikoreiche Krankenhausbehandlungen festlegt, sollen die Qualität verbessern. Bisher gibt es für seltene Erkrankungen keine derartigen Regelungen, da die geringen Fallzahlen verlässliche Studien erschweren.
Das IQWiG schlägt vor, Evidenz aus ähnlichen Anwendungsfeldern auf seltene Eingriffe zu übertragen, wenn direkte Daten fehlen. Dabei prüft ein Kriterienkatalog die Übertragbarkeit, unterstützt von externen Sachverständigen, die klinische und verfahrensbezogene Expertise einbringen. Internationale Recherchen ergaben keine bestehenden Methoden für Mindestmengen bei seltenen Erkrankungen, weshalb das IQWiG ein eigenes Vorgehen entwarf.
Dieses soll dem G-BA helfen, fundierte Entscheidungen über Mindestmengen für seltene, risikobehaftete Eingriffe zu treffen und die bestmögliche Versorgung zu sichern. Der Rapid Report wurde am 30. April 2025 nach einer Beauftragung vom 9. Oktober 2024 an den G-BA übermittelt. Details sind auf der IQWiG-Website abrufbar.
