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LabNews Kommentar zur verabschiedeten GOÄ-Novellierung

Die kürzlich verabschiedete Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernisierten Abrechnungsgrundlage für ärztliche Leistungen. Während die Reform viele positive Ansätze wie die Anpassung an den medizinischen Fortschritt, die Berücksichtigung digitaler Methoden und eine bessere Honorierung der sprechenden Medizin mit sich bringt, bleibt die Labormedizin leider auf der Strecke.

Die Kritik aus der Labormedizin ist berechtigt: Der Entwurf der neuen GOÄ führt zu spürbaren Abwertungen in diesem Bereich, mit potenziellen Honorareinbußen von bis zu 30 Prozent oder mehr, wie von Fachgesellschaften und Verbänden moniert. Diese Kürzungen erscheinen besonders problematisch, da sie nicht ausreichend durch betriebswirtschaftliche Berechnungen oder transparente Kalkulationen begründet werden. Die Labormedizin, ein zentraler Pfeiler der modernen Diagnostik, leistet unverzichtbare Arbeit bei der Früherkennung, Verlaufskontrolle und Therapieplanung von Erkrankungen. Eine finanzielle Abwertung dieses Fachbereichs könnte langfristig die Qualität und Verfügbarkeit labormedizinischer Leistungen beeinträchtigen, zum Nachteil von Patienten und behandelnden Ärzten gleichermaßen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat zwar signalisiert, im Rahmen eines Clearingverfahrens substanzielle Änderungen prüfen zu wollen, doch bleibt abzuwarten, ob diese Korrekturen ausreichen, um die Benachteiligungen der Labormedizin auszugleichen. Die Tatsache, dass die Verhandlungen mit dem PKV-Verband und der Beihilfe unter dem Druck einer „Nullrunde“ stattfanden, hat die technischen Fächer wie die Labormedizin unverhältnismäßig hart getroffen. Dies wirft Fragen nach der Fairness und Transparenz des Prozesses auf.

Zusammenfassend ist die GOÄ-Novellierung ein wichtiger, aber unvollständiger Schritt. Die Labormedizin guckt hier sprichwörtlich in die Röhre, und es bedarf dringender Nachbesserungen, um eine ausgewogene und leistungsgerechte Vergütung für alle Fachbereiche zu gewährleisten. Nur so kann die Reform ihr Ziel erreichen, die ärztliche Versorgung zukunftssicher und patientenorientiert zu gestalten.


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