Berlin – Die gesetzlichen Krankenkassen fordern eine pauschale Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um zehn Prozent. Der GKV-Spitzenverband möchte, dass der Bewertungsausschuss diese Maßnahme bereits in seiner März-Sitzung beschließt und sie rückwirkend für das laufende Jahr 2026 umsetzt.
Ein Beschluss des Bewertungsausschusses vom 21. Januar spricht offiziell nur von einer „Überprüfung“ der Bewertungen. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblatts drängt der GKV-Spitzenverband jedoch explizit auf die Kürzung. Auf Anfrage wollte der Verband weder bestätigen noch dementieren und verwies auf vertrauliche Verhandlungen in der Selbstverwaltung. Man äußere sich nicht zu laufenden Gesprächen vor einem Abschluss im Bewertungsausschuss.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt den Vorstoß entschieden ab. Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen sprach von einer „Rasenmähermethode“, die der GKV-Spitzenverband mittlerweile systematisch einsetze – nicht nur bei Haus- und Fachärzten, sondern nun auch bei Psychotherapeuten. Er kritisierte, dass die Kassenfunktionäre die Interessen ihrer Versicherten ignorierten. Die Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungen sei stark gestiegen. Bei solchen finanziellen Einschnitten müssten die Kassen klar benennen, welche Leistungen dann nicht mehr erbracht werden könnten.
Die Psychotherapeuten reagieren alarmiert. Dieter Adler, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks (DPNW), bezeichnete den Plan als vorsätzlichen Sparbeschluss auf Kosten psychisch erkrankter Menschen. Es handle sich nicht um einen technischen Automatismus, sondern um eine bewusste Entscheidung. Angesichts des wachsenden Bedarfs an Psychotherapie sei eine Kürzung unverantwortlich und sende ein fatales Signal an die Therapeuten. Bei einem Wegfall von zehn Prozent der Einnahmen würden viele Praxen verstärkt Privatpatienten bevorzugen.
Besonders kritisch wird die Forderung vor dem Hintergrund der Inflation bewertet. Zwischen 2022 und 2024 habe sich die kumulierte Inflation in Deutschland auf rund 16 Prozent belaufen. Um die Kaufkraft von 2021 zu halten, wäre eine Honoraranpassung um diesen Betrag nötig gewesen. Stattdessen drohe nun eine weitere Absenkung.
Der Konflikt zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern im ambulanten Bereich. Während die Kassen auf Kostendämpfung setzen, warnen Ärzte und Psychotherapeuten vor einer Verschlechterung der Versorgungsqualität bei steigender Nachfrage nach psychischer Gesundheitsversorgung.
