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„Krank nach Corona-Impfung: Astrazeneca muss Auskunft erteilen“

„Im Pro­zess um einen mut­ma­ß­li­chen Co­ro­na-Impf­scha­den hat eine Frau einen Teil­erfolg gegen As­tra­ze­ne­ca er­zielt. Das OLG Bam­berg ver­ur­teil­te den Impf­stoff-Her­stel­ler zu einer um­fas­sen­den Aus­kunft über Ne­ben­wir­kun­gen. Der Zi­vil­pro­zess ge­hört zu den ers­ten gegen einen Co­ro­na-Impf­stoff­her­stel­ler in Deutsch­land“. Das berichtet beck-aktuell.de.

Das Unternehmen müsse demnach Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs „Vaxzevria“ zur Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen über mögliche schädliche Wirkungen, „soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen“.

Die Auskünfte müssen dem Bericht zufolge für den Zeitraum ab Zulassung des Impfstoffs am 27. Dezember 2020 bis zum 19. Februar 2024 zur Verfügung gestellt werden. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das OLG nicht zu.


https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-bamberg-corona-impfung-astrazeneca-auskunft


Schadensersatz bei Impfschäden