„Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat eine Frau einen Teilerfolg gegen Astrazeneca erzielt. Das OLG Bamberg verurteilte den Impfstoff-Hersteller zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland“. Das berichtet beck-aktuell.de.
Das Unternehmen müsse demnach Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs „Vaxzevria“ zur Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen über mögliche schädliche Wirkungen, „soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen“.
Die Auskünfte müssen dem Bericht zufolge für den Zeitraum ab Zulassung des Impfstoffs am 27. Dezember 2020 bis zum 19. Februar 2024 zur Verfügung gestellt werden. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das OLG nicht zu.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-bamberg-corona-impfung-astrazeneca-auskunft
Schadensersatz bei Impfschäden

