Um zu einer signifikanten Steigerung der Zahl der Ersthelferinnen und Ersthelfer beizutragen, führt das Land Hessen, verpflichtenden Unterricht in Wiederbelebung in der Klasse 7 ein. „Die Schule ist der beste Ort, um gesellschaftlich notwendige Änderungen anzustoßen. Unser niederschwelliges und leicht umzusetzendes Konzept soll alle Kinder und Jugendlichen erreichen und sie so in die Lage versetzen, bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort handlungsfähig zu sein“, betont Armin Schwarz, Hessischer Minister für Kultus, Bildung und Chancen. Es gehe dabei nicht darum, „professionelle Rettungskräfte auszubilden, sondern einen landesweiten Mindeststandard zu garantieren“.
Nach einer erfolgreichen Pilotphase mit 30 Schulen im Schuljahr 2023/2024 werden in diesem Schuljahr zunächst 180 weitere Schulen in das Programm aufgenommen. Im Laufe der nächsten drei Jahre sollen dann alle weiterführenden Schulen in Hessen Unterricht in Wiederbelebung in Klasse 7 durchführen und ist damit bundesweit Vorreiter. Über den Rahmen für die Umsetzung entscheiden die Schulen selbst. Bewährt haben sich hier die Einbindung in den Regelunterricht (beispielsweise in den Fächern Biologie oder Sport) oder in Projekttage oder -wochen.
Anhand verschiedener Module, die auf einer zentralen Lernplattform (https://wiederbelebung-in-schulen.de) zur Verfügung gestellt werden, können sich Lehrkräfte niederschwellig in der einfachen Methode „Prüfen-Rufen-Drücken“ fortbilden. Zusätzlich haben die Deutsche Herzstiftung und das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen umfassende Informationen sowie didaktisch professionell aufbereitete Materialien bereitgestellt, die direkt im Unterricht eingesetzt werden können. Zudem bietet die Deutsche Herzstiftung regelmäßige Online-Sprechstunden für Lehrkräfte mit zusätzlichem medizinischem Beratungsbedarf an. Damit ist der Unterricht für die Schulen einfach umzusetzen.

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