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GOÄneu (Entwurf 2025) vs. EBM im detaillierten Vergleich – Stand März 2026

Die GOÄneu (Entwurf, vom 129. Deutschen Ärztetag Mai 2025 gebilligt, 948 Seiten, seit Juni 2025 beim BMG) ist noch keine gültige Verordnung. Die alte GOÄ (1982/1996) gilt weiterhin. Ein Regelungsentwurf des BMG ist für Mitte 2026 angekündigt; realistisches Inkrafttreten frühestens 01.01.2027 (laut BÄK-Präsident Reinhardt) oder 2028. Der EBM ist dynamisch und wird laufend angepasst (aktuelle Fassung Q1/2026, Orientierungspunktwert 12,7404 Cent ab 01.01.2026).

Beide Systeme bleiben bewusst getrennt: GOÄneu für Privat-/PKV-/Selbstzahler, EBM exklusiv für GKV-Vertragsärzte.

1. Rechtsgrundlage und Entscheidungshoheit

AspektGOÄneu (geplanter Entwurf)EBM (aktuell)
RechtsformStaatliche Rechtsverordnung (§ 11 BÄO, mit geplanter Änderung)Vereinbarung der gemeinsamen Selbstverwaltung (§ 87 SGB V)
Wer erlässt / entscheidetBundesregierung (BMG) mit Zustimmung Bundesrat; GeKo gibt nur EmpfehlungenBewertungsausschuss (paritätisch KBV + GKV-Spitzenverband; bei Patt unparteiischer Vorsitzender)
AnpassungsgremiumGemeinsame Kommission (GeKo): 4 BÄK + 2 PKV + 2 Beihilfe; paritätisch, einvernehmlich Empfehlungen ? bei Uneinigkeit BMG entscheidetErweiterter Bewertungsausschuss (mit unparteiischen Mitgliedern bei Patt); bindende Beschlüsse
CharakterStaatlich + korporatistisch (Ärzte stark, aber kein Vetorecht gegen BMG)Echte Selbstverwaltung (KBV + Kassen) mit hoher Autonomie
Aktueller StatusEntwurf beim BMG; politischer Prozess läuft (Mitte 2026 Regelungsentwurf geplant)Laufend (Änderungen 01.01. & 01.07.2026, z. B. Hausarzt-Entbudgetierung)

2. Geltungsbereich und Abrechnungsweg

  • GOÄneu: Außerhalb GKV (PKV, Beihilfe, Selbstzahler, IGeL). Direkte Rechnung Arzt ? Patient/PKV. Keine Budgetierung.
  • EBM: Nur GKV-Patienten. Abrechnung über KV ? Krankenkassen. Strenge Mengen- & Wirtschaftlichkeitsprüfung, regionale Gesamtvergütung.

3. Vergütungssystematik – Kernunterschied

AspektGOÄneu (Entwurf)EBM (aktuell)
GrundprinzipFeste Euro-Sätze pro Leistung (keine Punkte mehr) + Erschwerniszuschläge (standardisiert)Punktesystem + regionaler Orientierungspunktwert (12,7404 ct 2026)
Flexibilität AufwandKein Steigerungsfaktor (1,0–3,5) mehr ? statische Sätze + definierte Zuschläge (z. B. Mehrfachhebung weg)Keine individuelle Steigerung; feste Punkte, aber Pauschalen & Zuschläge
LeistungsabdeckungCa. 5.500–5.600 Positionen (vs. 2.800 alt); fast alle modernen Leistungen direkt enthalten ? Analogleistungen weitgehend entfallenCa. 7.000–8.000 GOP; stark pauschaliert (Komplexpauschalen, Chroniker etc.)
Neue LeistungenSchnellere Integration via GeKo-Empfehlungen (kontinuierlich)Jährliche Anpassungen durch Bewertungsausschuss
Durchschnittliches NiveauZiel: Ähnliches Niveau wie aktuelle GOÄ (bei 2,3-fachem Durchschnitt), aber Umverteilung (Gespräche/Koordination ?, technische Leistungen ? in Teilen)Deutlich niedriger (historisch 2,3–3,8-fach niedriger als GOÄ alt bei vergleichbaren Leistungen)

4. Anpassungshäufigkeit & Aktualität

  • GOÄneu: Statisch nach Inkrafttreten, aber kontinuierliche Pflege durch GeKo (Empfehlungen an BMG ? neue Verordnung nötig). Ziel: Besserer Fortschritt als alte GOÄ, aber langsamer als EBM.
  • EBM: Hochdynamisch – jährliche Punktwert-Anpassung, quartalsweise Detailänderungen (z. B. neue Zuschläge, Pauschalen 2026).

5. Weitere praxisrelevante Unterschiede

  • Dokumentation & Begründung: GOÄneu plant detailliertere, abrechnungsrelevante Legendierungen.
  • Prüfung: GOÄneu ? Patient/PKV/Beihilfe prüft; EBM ? KV prüft streng (Regressrisiko).
  • Budget/Mengensteuerung: GOÄneu ? keine; EBM ? ja (regionale Budgets, Mengenausgleich).
  • Persönliche Leistungserbringung / Delegation: Beide streng, GOÄneu etwas breiter möglich.
  • Kritikpunkte GOÄneu: Manche Fachgruppen (z. B. Radiologie, Labor) fürchten Abwertung vs. alt GOÄ oder sogar vs. EBM in Teilen; hausarztzentrierte Tendenz (Gesprächs- & Koordinationsleistungen höher bewertet).

Fazit März 2026
Die GOÄneu behält das staatliche Verordnungsprinzip bei, schafft aber mit der GeKo eine kontinuierliche, paritätische Pflegemechanik – bewusst keine echte Selbstverwaltung wie beim EBM-Bewertungsausschuss (keine Patt-Lösung mit neutralem Vorsitz, kein bindender Beschluss gegen Ärzteseite). Sie modernisiert massiv (mehr Positionen, keine Faktoren, direkte Abbildung), bleibt aber flexibler & höher vergütend als der EBM (keine Budgetdeckelung). Eine Annäherung findet statt (feste Sätze, Zuschläge statt Faktoren), doch die Systemtrennung bleibt erhalten – eine „Einheitsordnung“ ist politisch & verfassungsrechtlich vom Tisch.

Quellen (verifiziert Stand März 2026): BÄK-Website (Entwurf & FAQ 12/2025), PKV-Verband, KBV (EBM-Fassung 2026), Ärzteblatt, Ärzte Zeitung, BMG-Gutachten WIG2 (älter, aber Grundlage für Niveau-Vergleiche).

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