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G-BA attestiert Immuntherapie Zusatznutzen bei Gebärmutterschleimhautkrebs

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat festgestellt, dass die Immuntherapie bei der Behandlung von Gebärmutterschleimhautkrebs einen erheblichen Zusatznutzen in einem neuen Anwendungsgebiet bietet. Dies bedeutet, dass die Immuntherapie als wirksame Behandlungsoption für Patientinnen mit diesem Krebs anerkannt wird[1].

Quellen:
[1] Gebärmutterschleimhautkrebs: G-BA attestiert Immuntherapie erheblichen Zusatznutzen in neuem Anwendungsgebiet https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152329/Gebaermutterschleimhautkrebs-G-BA-attestiert-Immuntherapie-erheblichen-Zusatznutzen-in-neuem-Anwendungsgebiet