Fall Timmy: Strafantrag gegen Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Backhaus
Die Bestseller-Autoren Marita Vollborn und Vlad Georgescu haben heute Strafanzeige und Strafantrag gegen Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) sowie weitere verantwortliche Amtsträger und Behördenmitarbeiter gestellt. Sie werfen ihnen Tierquälerei durch Unterlassen gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) TierSchG vor. Die Anzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Rostock und der Polizeiinspektion Wismar eingereicht.
Die Anzeigenden begründen den Vorwurf damit, dass der etwa 12–15 Meter lange Buckelwal „Timmy“ seit Anfang April 2026 weitgehend bewegungslos in flachem Wasser der Wismarer Bucht (Kirchsee südlich der Insel Poel) lag, nur noch unregelmäßig atmete und erkennbare schwere Leiden erlitt. In der Pressekonferenz am 7. April 2026 hatten Minister Backhaus sowie Experten des Deutschen Meeresmuseums Stralsund und des ITAW erklärt, dass weitere Rettungsversuche – einschließlich eines geplanten dänischen Spezial-Katamarans – eingestellt seien. Eine humane Euthanasie wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Das Tier solle „in Ruhe sterben“ und „zur Ruhe kommen“. Die einzige Maßnahme blieb das gelegentliche Befeuchten des Rückens durch die Feuerwehr.
„Die tagelange passive Hinnahme erkennbarer, erheblicher Leiden eines Wirbeltiers ohne Ausschöpfung zumutbarer Leidensminderungsmaßnahmen verstößt gegen das Tierschutzgesetz und die Amtspflicht der zuständigen Behörden“, erklären Vollborn und Georgescu. Sie verweisen auf die Garantenstellung des Ministers als oberster Dienstherr und stellen zusätzlich den Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) in den Raum.
Vergleich mit internationalen Fällen Die Anzeigenden ziehen Parallelen zu vergleichbaren Strandungsfällen von Buckelwalen in anderen Ländern, in denen nach gescheiterten Rettungsversuchen eine humane Euthanasie durchgeführt wurde, um prolongiertes Leiden zu vermeiden:
- Oregon/USA, November 2025: Ein junger Buckelwal strandete nördlich von Yachats, verwickelt in Fischereigerät. Nach mehrtägigen Rettungsversuchen durch das West Coast Marine Mammal Stranding Network und gescheiterten Refloat-Versuchen bei Flut wurde das Tier nach etwa 45 Stunden am Strand human euthanasiert (Sedierung gefolgt von Kaliumchlorid-Injektion). Experten begründeten dies mit dem geschwächten Zustand und der geringen Überlebenschance. NOAA Fisheries bezeichnete die Euthanasie als „most humane option“.
- Australien (Coughran et al., 2012): Bei fünf gestrandeten Buckelwalen in der Größenklasse 9,1–12,7 Meter (vergleichbar mit „Timmy“) wurde nach gescheiterten Rettungsversuchen die „cranial implosion“-Technik mit gezielten Sprengladungen angewendet. Die Methode führte in den meisten Fällen zu einem nahezu sofortigen Tod und gilt als schnell und human. Sie wird in internationalen Leitlinien als akzeptable Option für große gestrandete Wale empfohlen.
In den USA (NOAA) und Australien ist es Standard, nach 1–2 Gezeitenzyklen und gescheiterten Rettungen bei erkennbarer Verschlechterung des Zustands (Bewegungslosigkeit, unregelmäßige Atmung) aktive Leidensbeendigung zu wählen – statt tagelanges passives Sterben zuzulassen.
Zentraler Bestandteil der Strafanzeige ist ein umfangreicher Anhang mit verifizierten internationalen Leitlinien und Studien zur Schmerzbehandlung, Sedierung und Euthanasie gestrandeter Wale. Diese belegen, dass bei Buckelwalen in vergleichbarem Zustand aktive Maßnahmen zur sofortigen Leidensminderung möglich und internationaler Standard sind:
- NOAA Technical Memorandum NMFS-OPR-56 (Barco et al., 2016): Empfiehlt Sedativa und Analgetika (u. a. Midazolam, Butorphanol als Schmerzmittel) vor Kaliumchlorid-Injektion.
- Coughran et al. (2012): Detaillierte Beschreibung der erfolgreichen „cranial implosion“ bei Buckelwalen.
- IWC Workshop on Euthanasia Protocols (2013/2015): Fordert Sedierung plus Analgesie zur Minimierung von Schmerz und Distress.
- Harms et al. (2014) und Australian National Guidelines for Euthanasia of Stranded Large Whales (DCCEEW, 2024): Sedierungsprotokolle und Explosiv-Methoden speziell für Buckelwale.
Die Anzeigenden betonen, dass diese Methoden (Sedierung per langer Nadel oder cranial implosion) unter den Bedingungen in der Wismarer Bucht grundsätzlich anwendbar gewesen wären, jedoch pauschal ohne nachvollziehbare detaillierte Prüfung ausgeschlossen wurden.
Die Staatsanwaltschaft Rostock muss nun prüfen, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei (§ 17 TierSchG i. V. m. § 13 StGB) und ggf. unterlassener Hilfeleistung eingeleitet wird. Die Anzeigenden haben ausdrücklich Strafantrag gestellt und die Sicherstellung aller dienstlichen Unterlagen beantragt.
Der Fall „Timmy“ sorgt seit Wochen bundesweit für Aufsehen. Der Wal war seit Anfang März mehrfach in flachem Wasser gesichtet und teilweise befreit worden, bevor er Ende März/Anfang April endgültig in der Kirchsee festsaß.
