Mario Pröhl war 23 Jahre bei der Bundeswehr und Mitglied der Kommando Spezialkräfte KSK. Heute führt er mehrere Sicherheitsunternehmen, die weltweit operieren und hochprofessionelle Schulungen auch für zahlreiche staatliche Stellen anbieten. Seit 2022 sieht sich der Deutsche, der mittlerweile seinen Wohnsitz in den USA hat, mit einer existenziellen Bedrohung konfrontiert: Die Aktionen eines Polizeidirektors aus Baden-Württemberg könnten sein Geschäft zunichtemachen. Pröhl sieht darin kein Zufallsereignis, sondern System – weite Teile der deutschen Sicherheitsbranche auf diesem Level seien gefährdet. LabNews hat das Interview schriftlich geführt und bewusst auf eine vereinfachte Sprache verzichtet, um Sicherheitskreisen den unverfälschten Einblick in das Geschehen zu ermöglichen.
LabNews: Herr Pröhl, als ehemaliges Mitglied des Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr genießen Sie mit Ihrem Unternehmen nicht nur in Sicherheitskreisen hohes Ansehen, sondern stehen auch Medien wie Focus oder der FAZ seit Jahren bei Bedarf u.a. in sicherheitsrelevanten Fragen als Gesprächspartner zur Verfügung. Warum ist Sicherheit ein so zentraler Punkt Ihres Wirkens?
Pröhl: Ich bin im Alter von 18 Jahren zur Bundeswehr gegangen und nach 23 Jahren Dienstzeit in die zivile (Sicherheits-) Wirtschaft gewechselt, da Sicherheit nicht nur ein wesentlicher Bestandteil meines beruflichen Lebens, sondern der Gesellschaft geworden ist.
LabNews: Zu Ihren Kunden zählen nicht nur private Einrichtungen, sondern auch staatliche Akteure. So schulten Sie beispielsweise auch Polizeibeamte auf Bundes- und Landesebene. Was können Sie den Beamtinnen und Beamten vermitteln, was die Ausbildung einer Polizeischule nicht hergibt?
Pröhl: Ein wesentlicher Bestandteil ist meiner Meinung nach, dass man in der Privatwirtschaft viel schneller auf veränderte Situationen reagieren kann, weil man u.a. keine Vorschriften durch einen langwierigen Genehmigungsprozess ändern muss, und kürzere Entscheidungswege hat. Der öffentlich-rechtliche Änderungs- und Entscheidungsprozess ist m.E. weitaus zähflüssiger, das kann schon mal Monate bis Jahre dauern.
Ein weiterer Punkt dürfte sein, dass ich (wie viele andere Unternehmer auch, die international unterwegs und tätig sind), einen deutlich anderen Blickwinkel besitze, u.a. mit Bezug auf die nationale und internationale Sicherheit, kulturelles Verständnis und Anspruchsdenken, als man eventuell z.B. als Polizist mit einem Tätigkeitsschwerpunkt „Deutschland“ oder gar das jeweilige Bundesland haben kann oder hat. Wichtiger Zusatz hier ist aber, dass wir in unseren Kursen die Mitarbeiter und Beamten FÜR AUSLANDSAUFENTHALTE vorbereiten und keine Polizeitrainings veranstalten. Das ist und bleibt Polizei-interne Aufgabe.
LabNews: Und wie kommen Ihre Kurse an?
Pröhl: Die Kurse kommen bei den teilnehmenden Männern und Frauen sehr gut an, weil der Blick „über den Tellerrand“ oder auch die eigene Komfortzone hinaus die andere Denkweise, ein angepasstes Verhalten und die persönliche Sicherheit erhöht. Auf diese Weise kann man vielen Gefahrensituationen durch gute Vorbereitung rechtzeitig begegnen.
Des Weiteren legen wir in unseren Kursen großen Wert auf Sensibilisierung und Handlungsfähigkeit außerhalb der Komfortzone. Das heißt, dass unsere Kursteilnehmer sehr gut verstehen, dass unsere in der Regel hier in der Bundesrepublik Deutschland genossene Erziehung und Bildung sowie das Rechtsverständnis und Anspruchsdenken in anderen Regionen dieser Welt völlig anders sein können.
Dafür gibt es bei uns zahlreiche praktische Übungen, die alltagsnah und einen großen Bezug zur dortigen Realität haben.
LabNews: Trotzdem mussten Sie erleben, dass Ihnen ein Polizeidirektor der Hochschule für Polizei aus Baden-Württemberg die wirtschaftliche Existenz faktisch zu vernichten drohte. Was ist geschehen?
Pröhl: Ich bin mit 2 Unternehmen an einem privaten Trainingscenter in Mosbach registriert und mit meinen Büros dauerhaft eingemietet. Für meine Trainings und Kurse miete ich beim Betreiber der Anlage verschiedene Teilbereiche zeitlich befristet hinzu.
Die Hochschule der Polizei ist in diesem Trainingscenter ebenfalls – ich betone: nur – Mieter mit festen Räumlichkeiten, wie Büros. Und für Trainings mieten sie Teilbereiche zeitlich befristet hinzu.
Dennoch forderte die Hochschule für Polizei, vertreten durch Herrn Polizeidirektor Z., im Jahr 2022 eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ALLER am Trainingscenter arbeitenden und trainierenden Personen.
Als ich aufgefordert wurde, die Einwilligung der Zuverlässigkeitsüberprüfung von mir persönlich und all meinen Trainern und Unterstützern einzuwilligen, fragte ich nach der Grundlage, denn für mich war nicht ersichtlich, warum eine behördliche Bildungseinrichtung, die ebenfalls Mieter ist wie ich auch:
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen machen sollte (meiner Meinung nach ist das der Zuständigkeitsbereich des LKA)
- Welche gesetzliche Grundlage es gibt, denn die Polizei ist mir als Mieter auf diesem Gelände gleichgestellt (beide haben ihre Büros fest und mieten Teilbereiche zeitlich befristet hinzu)
Die am Standort anwesenden Polizeibeamten konnten mir diese Fragen allerdings nicht beantworten und leiteten die Fragen an Herrn PD Z. weiter, der sich persönlich darum kümmern wollte.
Bis heute (01.09.2025) gab es kein persönliches Treffen oder Gespräch zwischen mir und Herrn PD Z.
Allerdings widersetzte ich mich nicht und unterschrieb das von der Hochschule für Polizei mir bereitgestellte Formular und „genehmigte“ somit die Überprüfung. Schließlich hatte und habe ich nichts zu verbergen und ging weiterhin davon aus, dass die Überprüfung von einer Behörde und nicht von einer gleichsam Bildungseinrichtung (als solche sehe ich die Hochschule für die Polizei in BW) durchgeführt wird.
Am 20.10.2022 überbrachte Herr Polizeidirektor Z. persönlich unter – so möchte ich das bezeichnen – sehr aggressiven Umständen am späten Nachmittag das Ergebnis dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung und übergab dieses Schreiben an Mitarbeiter des Trainingscenters für mein Postfach.
Da ich zu diesem Zeitpunkt in den Übungsbetrieb mit einem behördlichen Kunden gebunden war, öffnette ich das Schreiben erst nach dem Training. Darin konnte ich lesen:

Diese „Bedenken“ ohne Begründung in Verbindung mit den nach meiner Meinung durch Herrn PD Z. begangenen verschiedenen Straftaten veranlassten mich, insoweit Strafanzeige zu erstatten.
Mal abgesehen davon, dass das Trainingscenter in Mosbach KEINE Liegenschaft der Polizei ist oder war.
LabNews: Nur um es für unsere User korrekt einzuordnen: Jemand, der nicht zuständig war, hat eine negative Zuverlässigkeitsprüfung ausgestellt, für die es keine Begründung gab?
Pröhl: RICHTIG
LabNews: Wie haben Sie darauf reagiert?
Pröhl: Die Übergabe des Schreibens an dem Tag war sehr – gelinde gesagt – „besonders“, denn:
Für unser Training mit den Bundesbeamten hatten wir einen Hubschrauber für ein Evakuirungsszenario eingesetzt. Der Landeplatz wurde von meinen Mitarbeitern abgesperrt und ich persönlich war der Einweiser für den Hubschrauber.
Herr PD Z. wollte offenbar mit seinen privaten PkW die – abgesperrte – Landezone befahren, eventuell dort parken, wurde daraufhin von einem Mitarbeiter von mir gebeten, sein Auto woanders zu parken unter Hinweis auf den sogleich landenden Hubschrauber.
Herr PD Z. stellte sich nach den mir gegebenen Informationen als „Polizeichef des Trainingscenters“ vor und beleidigte meinen Mitarbeiter. Nach nochmaliger Bitte sein Auto wegzufahren, verließ Z. den Bereich wütend. Das wurde mir nach der Übung so berichtet.
Beim 6. oder 7. Anflug des Hubschraubers (die ersten Anflüge und Landungen verliefen ohne Zwischenfälle) fuhr für mich sichtbar ein privater PkW in die Absperrung, die von einem Mitarbeiter von mir deutlich abgesperrt war. Es gab ein Wortgefecht zwischen Absperrposten und dem Fahrer des PkW, der daraufhin wenige Meter zurücksetzte und mit Schwung und gewaltsam nochmals in die Absperrung fuhr. Mein Absperrposten musste zur Seite springen, um nicht vom Auto erfasst zu werden. Ein weiterer Polizeidirektor, der als Dienstaufsicht des Kunden für die Übung angereist war, eilte dem Absperrposten zur Hilfe und zu zweit konnten sie den Fahrer aus dem abgesperrten Bereich drängen.
Kurz vor diesem Vorfall setzte der Hubschrauber zu einer weiteren Landung an, die ich als Einweiser gerade noch rechtzeitig abbrechen konnte, um Schlimmeres zu verhindern.
Es stellte sich heraus, dass Herr PD Z. Fahrer dieses Fahrzeuges war.
Ich erstatte nach dem Vorfall Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Strafdelikte und benannte alle Zeugen.
Da ich über viele Wochen nichts mehr gehört hatte, fragte mein damaliger Rechtsanwalt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nach und mehrere Staatsanwaltschaften meinten – so erinnere ich das – nicht zuständig zu sein und vom Sachverhalt keine Kenntnis zu haben.
Schließlich wurde (nach mehreren Monaten) Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Mosbach eingeleitet und durch das LKA auch Zeugen befragt.
LabNews: Die Staatsanwaltschaft gab also an, keine Kenntnis und keine Einsicht in die Unterlagen des Polizeidirektors zu haben – ist das in Sicherheitskreisen so üblich?
Pröhl: Nein, das ist meines Erachtens völlig unüblich.
LabNews: Sie leben und arbeiten in den USA. Welche Auswirkungen hatte die negative Zuverlässigkeitsprüfung, deren Inhalt niemand zu kennen scheint?
Pröhl: Ich darf vorausschicken, dass mir erst im Jahre 2024 offenbart wurde, dass eine Überprüfung meiner Zuverlässigkeit gar nicht durchgeführt werden konnte und sachlich auch nicht durchgeführt wurde, weil ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe.
In einem persönlichen Gespräch mit 2 Vertretern der Hochschule (inklusive des Leiters für Recht und Datenschutz) am 04.06.2024 (also fast 2 Jahre später) nach dem Vorfall am 20.10.2022 und der Bescheidung v. 14.10.2022!) konnte ich das Original-Schreiben zeigen und feststellen, dass der Leiter für Recht und Datenschutz, der von Tag 1 in den Vorfall und allen Schriftverkehr meines Erachtens involviert war, offenbar seinen Vorgesetzten nicht die Wahrheit gesagt hatte.
Der Unterschied zwischen „Eine Überprüfung konnte nicht durchgeführt werden….“ und „Die Überprüfung hat ergeben…“ sind doch recht gravierend und besonders der Leiter für Recht und Datenschutz der Hochschule für Polizei sollte dies wissen.
LabNews: Das mit den USA müssen Sie uns genauer erklären…
Pröhl: Ich lebe in den USA und arbeite weltweit (auch in den USA). Das ist richtig.
Im Jahr 2022 sollten ich und die Arbeit meiner H.E.A.T. – Academy GmbH und die Qualität der Dienstleistungen im laufenden Betrieb zertifiziert werden, um einen in den USA langfristig von mir bereits vorbereiteten und mit dort ansässigen Vertragspartnern verhandelten und kurz vor dem Abschluss stehenden Vertrag abzuschließen
Dazu war ein Vertreter einer US-Behörde nach Mosbach angereist und war auch am besagten Tag (20.10.2022) Augenzeuge des Vorfalls mit Herrn PD Z.
Eine solche Zertifizierung ist u.a. in den USA üblich, insbesondere dann, wenn – wie in meinem Fall – Verträge mit US-amerikanischen Bundes- oder bundesstaatlichen Behörden geschlossen werden und mit jährlichen Millionenumsätze dotiert sind.
Die Bescheidung über die negative Zuverlässigkeit war etwas, das ich der US-Person nicht vorenthalten konnte und nicht durfte (um insoweit keine vorvertragliche Pflichtverletzung zu begehen, die u.a. zu Schadenersatzansprüchen oder gar zur Auflösung geschlossener Verträge verbunden u.a. mit finanziellen Rückforderungen hätte führen können), zumal der Auftritt des PD Z. eklatant war und mich in ein schlechtes Licht rückte, da Außenstehende dadurch den Eindruck gewannen, es sei etwas sehr Wichtiges passiert, zuzustellen o.ä., wenn eine Amtsperson sich so verhält.
Schließlich wurde der Vertragsabschluss zunächst „auf Eis“ gelegt und ich bekam 6 Monate Zeit, um eine „saubere Papierlage“ zu liefern, und – da jegliche Kommunikation mit der Hochschule und teilweise auch mit der Staatsanwaltschaft ins Leere lief und die Bescheidung über die negative Zulässigkeitsüberprüfung auch nicht revidiert wurde – nach den 6 Monaten gecancelt und das Projekt mit mir und meinen Unternehmen abgebrochen und nicht weitergeführt. Hierdurch sind mir nach jetzigen Berechnungen Schäden in Millionenhöhe entstanden.

LabNews: Für uns sieht das danach aus, als ob Sie jemand aus dem Geschäft drängen will. Einen mit Millionen Dollar dotierten Vertrag bekommen jetzt nicht sie, sondern jemand anderes – was ohne die negative Zuverlässigkeitsprüfung anders verlaufen wäre. Haben Sie eine Idee, was dahinterstecken könnte?
Pröhl: Ich kann über die genauen Hintergründe nur spekulieren, aber ich habe einen Fakt, der in diese Denkweise passen könnte.
Ich hatte im April 2024 ein Treffen in Dubai mit einem deutschen „Vertreter“, der mir erklärte, wie der „deutsche Sicherheitsmarkt bereinigt“ werden soll. Dabei nannte er mir einige deutsche Firmen, die vom Markt verschwinden sollen. Von 2 dieser erwähnten Firmen weiß ich, dass es teilweise juristische Auseinandersetzungen gab.
Soviel ich weiß, sind beide Firmen noch am Markt aktiv.
Dieser „Vertreter“ arbeitet (offiziell) nicht für eine Behörde, sondern ist Privatunternehmer und bietet über sein Netzwerk ebenfalls vielerlei Sicherheitsschulungen und operative Dienstleistungen an.
Ich fragte ihn direkt, ob ich und meine Unternehmen zu den Firmen gehöre, die verschwinden müssen und er antwortete mit:
„Ich würde nicht hier sitzen und dir das sagen, wenn dem so wäre.“
Als ich ihn fragte, warum er dann Lügen über mich verbreiten würde, und versucht mein Netzwerk zu zerstören, antwortete er ausweichend:
„Mario, warum sollte ich das tun?“
Wir haben das Gespräch beendet und uns nie wieder gesehen.
Das Gespräch fand unter Zeugen statt.
LabNews: Wenn Unternehmer wie Sie tatschlich aus dem Markt gedrängt werden sollten, hat das gravierende Folgen. Was passiert mit Ihren Mitarbeitern?
Pröhl: Die wirtschaftliche Situation ist derzeit besonders schwierig, nicht nur in der Sicherheitsbranche. Jeder meiner Mitarbeiter und Unterstützer verdient Geld, um sein Leben und das seiner Familien zu sichern. Ich habe in Deutschland derzeit etwa 40 (vorwiegend) freie Mitarbeiter und durch das „Verschwinden“ vom Markt meiner Firmen würde neben meiner persönlichen Situation sich auch die Situationen meiner Mitarbeiter, deren Familien und den damit verbundenen „Rattenschwanz“ dramatisch verschlechtern.
Ich habe als Auftraggeber und als Geschäftsführer auch eine Führsorgepflicht meinen Mitarbeitern gegenüber.
Zum Vergleich: Wenn ein nach meiner Bewertung nach „krimineller“ Polizeidirektor (gerechtfertigt) entlassen würde, könnte die „nicht-entstandene Lücke“ sofort durch einen anderen Beamten gefüllt werden.
Das „Schaden“ würde auf den Verursacher begrenzt werden.
LabNews: Das Geschäft, das Sie betreiben, ist für die Big Player lukrativ. Constellis oder G4S werden Laien nicht kennen. Trotzdem sind das Platzhirsche im globalen Geschäft mit der Sicherheit. Wer profitiert davon, wenn kleinere und hochspezialisierte Firmen wie die Ihre vom Markt gedrängt werden?
Pröhl: Das liegt auf der Hand. Je mehr kleinere Unternehmen kaputt gehen, desto mehr Aufträge bleiben für die großen Player übrig und es entstehen Monopole und Marktkontrolle. Das ist in allen Branchen so.
Aber ich weigere mich zu glauben, dass hier solche Player etwas damit zu tun haben.
LabNews: Uns erscheint sehr seltsam, dass ein Polizeidirektor aus Baden-Württemberg per Zufall ausgerechnet dann ein Schreiben verfasst, wenn Sie vor dem Abschluss eines Millionen-Auftrags in den USA stehen – vermutlich wohl wissend, dass sein Schreiben Ihre Aktivitäten in den USA und in Deutschland beenden kann. Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, erscheint uns die Frage angebracht: Kann es sein, dass der Mann nicht im Auftrag der deutschen Polizei handelte?
Pröhl: Ich glaube ganz ehrlich nicht, dass dieser Polizeidirektor Z. von der Hochschule für Polizei in Baden-Württemberg etwas von meinen Aktivitäten in den USA wusste oder weiß.
Ich bin aber davon überzeugt, dass er bewusst und mit Vorsatz mir und meinen Unternehmen schaden wollte.
Ich bin auch davon überzeugt, dass er dies mit Wissen anderer oder gar auf Anweisung getan hat.
Warum? Obwohl er mich und meine Unternehmen offenbar gar nicht kannte. Wir haben uns nie persönlich getroffen und nie ein Wort miteinander gewechselt.
All meine Vorstellungs- und Gesprächsversuche blieben erfolglos.
Ich glaube eher, dass der Polizeidirektor aus persönlicher Arroganz, Unwissenheit, völlig falschem (Rechts-) Verständnis auch bezüglich seiner Kompetenzen und mit falscher Unterstützung (eventuell auch durch den Leiter für Recht und Datenschutz der Hochschule) handelte, sowie eine völlig falsche Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie hatte.
LabNews: Wir wagen demnach – spekulativ – die Annahme, dass ein Polizeidirektor an einer deutschen Polizeihochschule gar nicht von sich aus wüsste, was er anrichtet. Warum aber scheint ihn die Staatsanwaltschaft zu decken?
Pröhl: Das ist eine interessante Frage, denn das Verhalten und besonders der Vorfall am 20.10.2022 hat mittlerweile auch die Büros des Staatssekretärs, des Innenministers und des Ministerpräsidenten erreicht und keiner scheint wirklich Interesse an einer sauberen Aufklärung zu haben.
Es ist davon auszugehen, dass ein Polizeidirektor der Hochschule genau weiß, was er anrichtet, wenn er ( und hierbei meine ich, dass Herr PD Z. so handelte) z.B Menschen anschreit, beleidigt, mit dem Auto bewusst anfährt und bewusst einen Hubschrauber, der sich im Landeanflug befindet, zum Abbruch der Landung zwingt. Er sollte wissen, dass er durch diese Handlungen sowohl die Hubschrauberbesatzung, als auch sich am Boden befindliches Personal (auch Zuschauer) in Lebensgefahr bringt.
Ausgegangen war ALLES von dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung, die von einer Stelle ohne Befugnis für Nicht-polizeiliche Liegenschaften mit einem falschen Ergebnis ausgestellt wurde.
Das Bundesland Baden-Württemberg ist auch bekannt als „das Ländle“, wo man sich kennt und gegenseitig unterstützt. Das ist nichts Verwerfliches.
Allerdings gibt es nach meiner Meinung auch hier (wie in vielen anderen Bereichen) die sogenannte „Vetternwirtschaft“, in der auch mal das ein oder andere vertuscht wird.
In meinem persönlichen Fall glaube ich zum einen an die „Krähentheorie“ (ohne hier jemanden beleidigen zu wollen nur kurz die Erklärung: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“) und zum anderen liegt für mich die Vermutung nahe, dass Herr Polizeidirektor Z. in Dinge eingeweiht ist, die – bei Bekanntwerden – nicht nur ihm selbst schaden könnten, sondern auch noch eine Reihe anderer, vielleicht sogar Politiker.
LabNews: Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das wir im Rahmen unserer Recherchen einsehen konnten, lässt sich erkennen, dass der Polizeidirektor auch in einer anderen Sache geschützt wird, die Sie tangiert. Was ist geschehen?
Pröhl: Die beiden Vorfälle:
- Falsche Zuverlässigkeit und
- die meines Erachtens durch PD Z. begangenen Straftaten am 20.10.2022
können meiner Meinung nach nicht voneinander getrennt werden.
Das Ergebnis der falschen Zuverlässigkeit, von einer nicht-zuständigen Stelle, für einen nicht-polizeilichen Bereich wurde am 20.10.2022 PERSÖNLICH von Herrn Polizeidirektor Z. nach Mosbach gebracht und dabei wurden die von mir gewürdigten Straftaten begangen.
Den detailierten Ablauf habe ich bereits in einer vorherigen Frage schon geschildert.
LabNews: Wissen Sie, ob der Mann unter Einfluss von Drogen oder Alkohol stand?
Pröhl: Das weiß ich natürlich nicht, gehe aber davon aus, dass keine Drogen oder Alkohol im Spiel waren. Mit Sicherheit sagen kann ich das allerdings nicht.
LabNews: Sie haben also daraufhin eine Strafanzeige gestellt, bekommen aber über Ihren Anwalt keine Akteneinsicht. Wie hat man das begründet?
Pröhl: Die für mich unglaubliche Begründung lautet aktuell:
„Letztlich ist die beantragte Akteneinsicht auch aufgrund überwiegender entgegenstehender schutzwürdiger Interessen des Herrn Z. zu versagen. Mario Pröhl diskreditiert diesen in öffentlichen Medien und gegenüber Landesbehörden. Es steht zu befürchten, dass Herr Pröhl aus den Akten gewonnene Erkenntnisse verzerrt in öffentlichen Medien verbreiten wird, um die Diskreditierung und Entfernung des Herrn Z. aus dem öffentlichen Dienst voranzutreiben. Durch die Gewährung der Akteneinsicht würden aufgrund des feindseligen Verhaltens des Herrn Pröhl schutzwürdige Interessen des Herrn Z. grob verletzt, der sich nach dem Verfahrensabschluss im Jahr 2023 noch immer den Anfeindungen des Herrn Pröhl ausgesetzt sieht. Die Überlassung, der Ermittlungsakten, die sensible Informationen zum Privatleben des Herrn Z. beinhaltet, scheidet unter diesen Umständen aus.“
Unglaublich ist für mich, dass das Anwenden deutschen Rechts unter Inanspruchnahme der rechtlichen Mittel als „feindseliges Verhalten“ gewertet wird.
Eine Diskreditierung des Herrn Z. hat aus meiner Sicht nicht stattgefunden, sondern lediglich eine faktenbasierende Schilderung.
Von einem Abschluss eines eventuell gegen Herrn PD Zorn geführten Ermitltungs-und/oder Gerichtsverfahren weiß ich aktuell nichts.
Und das lässt mich zur Frage kommen:
Warum wird hier ein Polizeibeamter geschützt, der unter mehreren zivilen und behördlichen Zeugen (auch US-amerikanisch) nach meiner Würdigung mehrere Straftaten begangen hat, während ich als Geschädigter sowohl einen enormen wirtschaftlichen Schaden in Millionenhöhe, als auch die damit verbundene Rufschädigung durch Herrn PD Z. hinnehmen soll?
LabNews: Ihre Anzeige muss schon deswegen stimmen, weil man Sie sonst wegen Verleumdung verklagt hätte. Was läuft aus Ihrer Sicht hinter den Kulissen?
Pröhl: Ich kann nur spekulieren, aber ich vermute sehr stark, dass hier etwas verheimlicht werden soll, weil sonst vielleicht hochrangige Personen aus Polizei und Politik, vielleicht auch aus der Wirtschaft mit zu Schaden kommen könnten. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
LabNews: Unsere User werden es wissen: Die Staatsanwaltschaft ist dem Justizministerium unterstellt, und der Justizminister wird vom Ministerpräsidenten bestimmt. Sind Sie das Opfer einer politischen Verschwörung gegen private Sicherheitsfirmen?
Pröhl: Das könnte man so betrachten, ja vielleicht.
Das würde allerdings bedeuten, dass Sicherheit in Deutschland bzw. in Baden-Württemberg nicht gewollt ist.
Denn vieles kann die Polizei aufgrund u.a. fehlender Resourcen und Zuständigkeiten gar nicht leisten.
Wenn private Sicherheit also kaputt gemacht werden soll, würde das gegen das Grundgesetz verstoßen und die Sicherheit noch stärker belasten.
LabNews: Unsere letzte Frage: Wie können Sie sich gegen einen Gegner wehren, der faktisch unsichtbar bleibt?
Pröhl: Herr Polizeidirektor Z. und seine Vorgesetzten Personen und Dienststellen sind nicht unsichtbar!
Neben den ganzen Rechtswegen, die ich beschreiten muss, besteht die Möglichkeit, den Fall in den Medien öffentlich bekannt zu machen und dadurch zu einem Diskurs einzuladen. Dieses Recht ist im GG geschützt. Meinungsfreiheit, Freiheit zur wirtschaftlichen Betätigung, uvm. Hierauf beziehe auch ich mich.
Daher bedanke ich mich bei Ihnen für dieses Interwiew.
Ich halte mich an unsere Gesetze, das erwarte ich auch von öffentlichen Stellen.
LabNews: Vielen Dank für dieses Gespräch.
Das Gespräch führte LabNews Media LLC, New Mexico, USA

