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EuGH stärkt Datenschutz im Online-Arzneimittelhandel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-21/23 (Lindenapotheke) entschieden, dass Mitgliedstaaten Mitbewerbern eines Unternehmens die Möglichkeit einräumen können, Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als unlautere Geschäftspraktik gerichtlich anzugreifen.

Das Urteil betrifft den Onlineverkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel, bei dem eine ausdrückliche Einwilligung der Kunden in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erforderlich ist – auch bei rezeptfreien Arzneimitteln.

In seiner Entscheidung stellt der EuGH klar, dass die DSGVO Wettbewerbern erlaubt, gegen vermutete Datenschutzverstöße vorzugehen. Das stärke die Rechte der betroffenen Personen und sorge für mehr Datenschutz. Zudem könne dies helfen, weitere Verstöße gegen die DSGVO zu vermeiden.