Die Europäische Union hat die Rückstandshöchstgehalte für den neonikotinoiden Wirkstoff Acetamiprid in bestimmten Lebensmitteln angepasst. Betroffen sind Honig, Pflaumen, Leinsamen, Mohn, Senfkörner und Hanfsamen. Die neuen Regelungen, die sowohl für in der EU produzierte als auch für importierte Lebensmittel gelten, wurden kürzlich von der EU-Kommission in einer Durchführungsverordnung veröffentlicht.
Für Honig und andere Imkereierzeugnisse steigt der Grenzwert von 0,05 mg/kg auf 0,3 mg/kg. Pflaumen erhalten einen neuen Höchstwert von 0,04 mg/kg, während Leinsamen und Mohn auf 0,06 mg/kg bzw. 0,3 mg/kg angehoben wurden. Senfkörner und Hanfsamen unterliegen nun Grenzwerten von 0,15 mg/kg und 0,06 mg/kg. Für andere Lebensmittel bleiben die bestehenden Obergrenzen unverändert.
Acetamiprid wird vor allem im Obst- und Gemüsebau als Insektizid eingesetzt, etwa gegen die Kirschessigfliege, im Ackerbau gegen Schädlinge wie den Rapsglanzkäfer oder Kartoffelkäferlarven. In Deutschland könnte der Einsatz des Wirkstoffs jedoch bald eingeschränkt werden, da das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Acetamiprid derzeit überprüft. Ob die neuen Rückstandshöchstgehalte Auswirkungen auf diese Überprüfung haben, ist noch unklar.
Die Anpassung der Grenzwerte sorgt in der Landwirtschaft für Diskussionen, da Neonikotinoide aufgrund ihrer potenziellen Umwelt- und Gesundheitsrisiken kontrovers diskutiert werden. Landwirte und Imker beobachten die Entwicklungen daher sehr genau.
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