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Einheitliches Verfahren für die berufsrechtliche Beratung von Forschungsvorhaben beschlossen

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Eine Studie – ein Votum
Einheitliches Verfahren für die berufsrechtliche Beratung von Forschungsvorhaben beschlossen
20.06.2024
Medizin & Ethik
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) haben ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen. Für multizentrische medizinische Studien soll ein einziges Votum einer nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommission ausreichen. Dieses Verfahren gilt bereits für Arzneimittelstudien.


https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/2024-06-15_Verfahrensvorschlag_Harmonisierung_berufsrechtliche_Beratung_BAEK_AKEK.pdf