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DIVI und 18 Fachgesellschaften fordern Nachbesserung der Notfallreform

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und 18 weitere medizinische Fachgesellschaften begrüßen den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich, sehen aber in fünf zentralen Punkten erheblichen Korrekturbedarf.

Positiv bewertet werden die Einführung eines Gesundheitsleitsystems mit enger Kooperation von Akut- und Rettungsleitstellen, die Schaffung Integrierter Notfallzentren (INZ) sowie Kinder-INZ, die Aufnahme der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung in das SGB V und die digitale Vernetzung der Leistungsträger.

Kritisch sehen die Fachgesellschaften hingegen:

  • die geplante Steuerung der medizinischen Notfallrettung durch ein GKV-dominiertes Gremium ohne Stimmrecht für Fachgesellschaften,
  • fehlende Qualifikationsvorgaben für das Personal in Akutleitstellen, insbesondere pädiatrische Expertise,
  • die vorgesehene externe Koordination der INZ statt klarer Leitung durch die Krankenhäuser,
  • das Fehlen einheitlicher, interoperabler Standards für die digitale Notfalldokumentation sowie eines bundesweiten Notfallregisters,
  • die unzureichende Finanzierung der Vorhaltekosten in Zentralen Notaufnahmen und der technischen Infrastruktur.

Die DIVI fordert eine deutlich stärkere Einbindung notfallmedizinischer Expertise in die weitere Gesetzesarbeit sowie die Moderation durch eine übergeordnete Institution wie die AWMF. Nur so könne eine zukunftsfähige und nachhaltige Reform gelingen.