Die Pflegereform in Deutschland: Aktueller Stand und Details (Stand Oktober 2025)

Die Pflegereform bezieht sich auf die laufenden Bemühungen zur Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in Deutschland. Sie zielt darauf ab, das System angesichts des demografischen Wandels, steigender Pflegebedürftigkeit und finanzieller Defizite zukunftsfest zu machen. Kern ist der „Zukunftspakt Pflege“, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im Juli 2025 ihre Arbeit aufnahm. Der Zwischenbericht vom 13. Oktober 2025 fasst erste Ergebnisse zusammen und dient als Grundlage für weitere Diskussionen. Die Reform soll finanzielle Stabilisierung ohne Beitragssteigerungen erreichen, Eigenanteile begrenzen, Prävention stärken und die Versorgung effizienter gestalten. Eine umfassende Gesetzesreform ist für 2026 geplant, mit Prüfungen bis 2027.

Hintergrund und Herausforderungen

Die SPV besteht seit 30 Jahren und sichert solidarisch gegen Pflegebedürftigkeit ab. Aktuell übersteigen Ausgaben die Einnahmen, trotz einer Beitragssatzanhebung auf 3,8 Prozent im Jahr 2025 (inklusive Kinderlosenzuschlag). Prognosen sehen ein Defizit von rund zwei Milliarden Euro für 2026 und bis zu 15 Milliarden Euro bis 2033 bei konstantem Beitragssatz. Gründe sind der demografische Wandel (mehr Ältere, weniger Beitragszahler), steigende Kosten in der Pflege und eine Zunahme pflegebedürftiger Personen seit der letzten großen Reform 2017, als Pflegegrade eingeführt und Schwellenwerte gesenkt wurden. Die Reform soll Mehrausgaben dämpfen, ohne das System in eine Vollversicherung umzuwandeln, und eine ausgewogene Belastung zwischen Beitragszahlern, Pflegebedürftigen und Kostenträgern sicherstellen. Die Arbeitsgruppe umfasst Fachgruppen zu Finanzierung und Versorgung, die seit Juli 2025 neunmal tagten und Experten anhörten.

Vorschläge zur Finanzierung

Die Finanzierung bleibt ein Umlageverfahren mit Teilleistungen, bei dem Pflegebedürftige Eigenanteile tragen (z. B. für Wohnkosten in der stationären Pflege). Keine Beitragssteigerungen sind vorgesehen; stattdessen sollen Einnahmen und Ausgaben optimiert werden. Wichtige Optionen:

  • Begrenzung der Eigenanteile: Ziel ist eine Dämpfung steigender Kosten für Betroffene. Mögliche Maßnahmen (kombinierbar):
  • Dynamisierung der Leistungen: Regelmäßige Anpassung an Lohnentwicklung (2–4 Prozent pro Jahr) oder Inflation (2 Prozent), um Leistungen nicht zu entwerten. Finanzbedarf wird bis Dezember 2025 berechnet.
  • Sockel-Spitze-Tausch: Eigenanteil auf einen festen Sockelbetrag pro Monat begrenzen, finanziert durch Umverteilung bestehender Mittel (z. B. aus § 43c SGB XI). Zunächst für vollstationäre Pflege, Prüfung für ambulante bis 2027.
  • Obligatorische Zusatzversicherung: Verpflichtende private Pflegekosten- oder Tagegeldversicherung (z. B. 1000–2000 Euro monatlich) ohne Risikoprüfung, mit Dynamisierung und sozialen Flankierungen. Modelle inklusive Opt-Out-Optionen prüfen.
  • Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds (PVF): Der Fonds soll als kollektive Kapitaldeckung stabilisieren. Optionen: Höhere Einzahlungen, Verlängerung der Ausschüttungen, dauerhafte Umwandlung mit kontinuierlichen Erträgen, renditeorientierte Anlage und rechtliche Absicherung (z. B. als Stiftung).
  • Weitere Stellschrauben: Finanzierung versicherungsfremder Leistungen (z. B. Ausbildungsumlage, medizinische Behandlungspflege) aus Steuermitteln. Prüfung der Aufteilung zwischen Beiträgen, Steuern und privater Beteiligung. Alle Vorschläge unter Finanzierungsvorbehalt und bürokratiearm.

Vorschläge zur Versorgung

Die Versorgung soll effizienter, bürgernäher und präventionsorientiert werden, mit Fokus auf häusliche Pflege und Entlastung Angehöriger. Keine Absenkung des Leistungsumfangs, aber Vereinfachung.

  • Pflegegrade und Zugang: Pflegegrade bleiben bestehen, inklusive Pflegegrad 1 (trotz früherer Sparüberlegungen). Schwellenwerte für Einstufung prüfen (Rückführung auf 2013-Niveau, um Anstieg der Bedürftigen zu dämpfen), mit Bestandsschutz. Evaluation durch GKV-Spitzenverband bis Q2 2026. Begutachtung erweitern auf individuelle Bedarfe (z. B. Belastung Angehöriger, Budgetmodule).
  • Leistungen im Pflegegrad 1: Umwidmung des Entlastungsbetrags (131 Euro) in präventionsorientierte fachpflegerische Begleitung (z. B. Mobilitätsförderung), um Destabilisierung zu vermeiden. Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
  • Beratung und Begleitung: Stärkung durch Bündelung von Leistungen (§§ 7a, 37 Abs. 3, 45, 45b SGB XI) für Beratung und Case Management, besonders für Pflegegeldempfänger. Lokale Akteure (Kommunen, Stützpunkte) einbeziehen.
  • Bündelung von Leistungen: Vereinfachung durch Budgets (ausgabenneutral). Sektorenübergreifende Budgets prüfen bis 2027 (z. B. ambulant: Sach-/Geldleistungen mit Entlastung; stationär: Zusammenführung §§ 43, 43b, 43c). Fokussierung auf pflegerische Kernleistungen (z. B. Hygiene, Ernährung; Konkretisierung durch Selbstverwaltung innerhalb sechs Monaten nach Reformgesetz).
  • Stärkung pflegender Angehöriger: Reform des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes (Entwurf 2026: Hürdenabbau, Erweiterung Ansprüche, Prüfung Pflegezeitgeld bis 2027). Für Akutsituationen: Netzwerke (telepflegerische Nachtversorgung, Notruf, freigehaltene Plätze), Vernetzung mit 112/116117.
  • Weitere Aspekte: Prävention für vulnerable Gruppen, Monitoring, Innovation/Digitalisierung/KI, Entbürokratisierung. Förderung von Investitionskosten durch Länder.

Zeitplan und Umsetzung

  • Bis Ende 2025: Prüfung Schwellenwerte (Oktober), Quantifizierung Finanzierungsoptionen und Eckpunkte (Dezember, Abschlusssitzung).
  • 2026: Studie zu Begutachtung (Q2), Vorschläge zu Verbesserungen (Sommer), Referentenentwurf Pflegezeitgesetz.
  • Bis 2027: Prüfung sektorenübergreifender Budgets, Pflegezeitgeld, Übertragung Sockel-Spitze-Tausch auf ambulant.
    Die Reform soll schnell umgesetzt werden, um Defizite zu adressieren.

Kritik und Ausblick

Kritiker sehen im Zwischenbericht keine umfassende Struktur- und Finanzierungsreform, sondern Stückwerk. Der Systemwechsel (z. B. zu einer Vollversicherung) fehlt, und das Ziel einer langfristigen Finanzierung könnte verfehlt werden. Verbände fordern schnellere Umsetzungen und warnen vor vertanen Chancen. Die Debatte muss offen geführt werden, da starke Schultern mehr tragen sollen. Die Arbeitsgruppe plant weitere Sitzungen; ein finales Konzept ist für Dezember 2025 erwartet.

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