Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht, die internationale Verbundvorhaben in der Bioökonomie unterstützt. Die Bekanntmachung „Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2027“ erschien am 20. Februar 2026 im Bundesanzeiger. Sie zielt auf Kooperationen mit Partnern aus Japan und Queensland/Australien ab und soll die Nationale Bioökonomiestrategie (NBÖS) umsetzen. Die Ausschreibung läuft bis 3. Juni 2026 und umfasst zwei Module mit spezifischen Themenfeldern in Bioprozessen, nachhaltigen Produkten und Schlüsseltechnologien.
Die Bioökonomie gewinnt weltweit an Bedeutung, da sie biobasierte Lösungen für Klimawandel, Ernährungssicherheit und Ressourcenschutz bietet. Sie nutzt Biotechnologie, Künstliche Intelligenz und andere Schlüsseltechnologien, um fossile Rohstoffe durch nachwachsende Alternativen zu ersetzen. Die NBÖS der Bundesregierung sieht die Bioökonomie als Schlüssel für eine ressourceneffiziente, wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Strategie adressiert sechs Bausteine der Forschungsförderung, darunter biologisches Wissen, konvergierende Technologien und Transfer in die Anwendung. Die Richtlinie verknüpft diese mit globaler Zusammenarbeit, um Know-how-Austausch zu fördern und Zielkonflikte wie Landnutzungskonkurrenz zu mildern. Sie trägt zur Hightech Agenda Deutschland, FONA-Strategie, EU-Green Deal, Circular Economy Action Plan und Europäischer Bioökonomiestrategie bei.
Förderziel ist der Aufbau internationaler Partnerschaften in Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI). Vorhaben sollen globale Herausforderungen adressieren, Innovationspotenziale heben und biobasierte Lösungen vorantreiben, unter Berücksichtigung technologischer Souveränität, Wertschöpfung und Arbeitsplätzen. Gefördert werden vorwettbewerbliche Verbundprojekte mit außereuropäischen Partnern, flankierend nationale Bioökonomie-Aktivitäten. Ergebnisse dürfen nur in Deutschland, EWR, Australien, Japan oder Schweiz genutzt werden.
Die Richtlinie gliedert sich in zwei Module:
Modul 1: Bioökonomie Deutschland – Japan
Kooperation mit japanischen Partnern, die bereits über das GteX-Programm der Japan Science and Technology Agency (JST) im Bereich „Biomanufacturing“ gefördert werden. Themenfelder umfassen:
- Industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe (Biomasse, CO?, Abfallströme; Biokonversion, Fermentation, Skalierung).
- Bioprodukte mit neuartigen Eigenschaften (Biopolymere, bioaktive Stoffe, Alternativen zu Petrochemie).
- Integrierte Plattformtechnologien (DBTL-Zyklen, Automatisierung, Omics, KI-Tools).
- Zukünftige Produktionssysteme (neue Wirtsorganismen, mikrobielle Chassis, synthetische Biologie).
- Schlüsseltechnologien für datengesteuerte Bioökonomie (Omics, KI-Prozesssteuerung, Echtzeit-Analyse).
Ein Partnering-Event ist für den 26. Februar 2026 geplant; eine Plattform unterstützt die Partnersuche. Industriepartner sind möglich, aber nicht verpflichtend. Skizzen werden nur auf deutscher Seite eingereicht; Auswahl erfolgt gemeinsam mit JST.
Modul 2: Bioökonomie Deutschland – Queensland/Australien
Kooperation mit Partnern aus Queensland, parallel zur Ausschreibung des Queensland Government (Department of the Environment, Tourism, Science and Innovation). Themenfelder:
- Landwirtschaft und Nahrungsmittel (Biotechnologie, Digitalisierung für nachhaltige Agrarsysteme, Bodenverbesserung, Düngemittel).
- Biobasierte Produkte und Verfahren (Konvertierung erneuerbarer Ressourcen, Präzisionsfermentation, Ersatz nicht-nachhaltiger Produkte).
- Weiterentwicklung von Wissen und Methoden (Multi-Omics-Datensätze, Big Data/KI-Integration, synthetische Biologie, zellfreie Produktion, GHG-Reduktion).
Industriepartner (mindestens einer aus Deutschland oder Queensland) sind vorgeschrieben. Parallele Einreichung beim Queensland Government ist zwingend; Auswahl gemeinsam.
Projekte dauern maximal 36 Monate, müssen ausbalanciert sein und dürfen keine Gesundheits-/Pharma-Forschung umfassen. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Landes-/Bundeseinrichtungen und Unternehmen (insbesondere KMU) mit Sitz in Deutschland. Förderung erfolgt nach BHO, AGVO und BMFTR-Richtlinien; Beihilfen unter Artikel 25/28 AGVO. Verbundpartner regeln Kooperation schriftlich.
Die Ausschreibung läuft über die Plattform https://www.bioeconomy-international.de, verwaltet vom Projektträger Jülich (PtJ). Frist: 3. Juni 2026, 13 Uhr CEST. Dies ist die 14. Ausschreibungsrunde von Bioeconomy International.
Objektiv betrachtet stärkt die Richtlinie Deutschlands Position in der globalen Bioökonomie durch gezielte Partnerschaften mit forschungsstarken Ländern. Der Fokus auf ausgewogene Kooperation und Transfer vermeidet einseitige Abhängigkeiten. Stärken liegen in der thematischen Präzision und Integration europäischer/nationaler Strategien. Schwächen könnten in der Begrenzung auf spezifische Partner und Ausschluss reiner Landwirtschaftsprojekte liegen. Die Maßnahme passt in den Trend zu internationaler Kooperation bei Nachhaltigkeitsthemen und könnte zu konkreten Innovationen in Bioprozessen und -produkten führen. Die offene Plattform und Events fördern Vernetzung.
Quellen:
- Bundesanzeiger (20. Februar 2026): Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2027“. BAnz AT 20.02.2026 B1. https://www.bundesanzeiger.de
- BMFTR (2026): Bioökonomie International 2027. https://www.bmftr.bund.de
- Bioeconomy International Plattform (2026): 14th Call for Proposals. https://www.bioeconomy-international.de
- PtJ (2026): Förderrichtlinie Bioökonomie International 2027. https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/biooekonomie/biooekonomie-international2027
- Queensland Government (2026): Queensland–Germany Bioeconomy Collaborative Science Program Guidelines. https://science.qld.gov.au/industry/funding/queensland-germany-bioeconomy/guidelines
