Die Radiologie (vertreten durch Berufsverband der Deutschen Radiologie e.V. (BDR), Deutsche Röntgengesellschaft (DRG), Radiologie Initiative Westfalen-Lippe (RIWL), Radiologie Initiative Bayern und weitere) ist einer der schärfsten und am stärksten betroffenen Kritiker der geplanten GOÄneu. Der Entwurf (948 Seiten, Mai 2025 vom 129. Deutschen Ärztetag mit großer Mehrheit angenommen) wird von den radiologischen Verbänden als existenzbedrohend abgelehnt – trotz Clearingverfahren und Übergabe an das BMG (Regelungsentwurf Mitte 2026 erwartet, Inkrafttreten frühestens 2027). Die alte GOÄ gilt weiter.
1. Kernkritik: Drastische Honorarkürzung technisch-diagnostischer Leistungen
- Ca. 29 % Minus bei technisch-diagnostischen Leistungen (Bildgebung, MRT, CT, Röntgen, Ultraschall etc.) im Vergleich zur alten GOÄ.
RIWL spricht sogar von 30–40 % speziell bei kostenintensiver MRT.
Dies weicht deutlich von den früheren Konsensgesprächen mit der BÄK ab (BDR, September 2024). - Zitat BDR (Deutsches Ärzteblatt, 17.09.2024):
„Damit lässt sich die Ärzteschaft – mal wieder – in zwei Lager spalten: ‚Sprechende Medizin‘, die politisch erwünscht und gefördert ist, gegen ‚Diagnostische Medizin‘, die nur Geld kostet und die als finanzieller Verschiebebahnhof am Schluss […] mit erheblichen Kürzungen beglückt wird.“ - Ziel der Umverteilung: Stärkung sprechender/koordinierender Leistungen (hausärztlich, internistisch etc.) zulasten apparativer Fächer. Die Radiologie wird als „Zuarbeiter“ abgestraft, obwohl sie Therapien überhaupt erst ermöglicht.
2. Fehlende betriebswirtschaftliche Berücksichtigung realer Kosten
- Hohe Investitions- und Betriebskosten (MRT-/CT-Geräte, PACS, EDV, Server, Dosismanagementsysteme, Serviceverträge, Personal, Strom, KI-Innovationen) werden ignoriert.
- Seit 1996: 67 % Inflation – aber keine echte Anpassung; der Gesamtkompromiss (+13,2 % in drei Jahren) reicht für Radiologie nicht aus und führt netto zu Verlusten.
- RIWL (Pressemitteilung 9/2024): „Eine Abwertung technischer Leistungen ist allein aus diesen Gründen nicht sachgerecht, indiskutabel, weit von der wirtschaftlichen Realität einer Radiologischen Praxis entfernt.“
- Keine Transparenz bei der Kalkulation: Keine betriebswirtschaftliche Nachvollziehbarkeit der neuen festen Euro-Sätze (RIWL und Radiologen-Initiative Westfalen-Lippe fordern seit April 2025 explizit Offenlegung).
3. Konkrete Auswirkungen auf Praxen und Versorgung
- Bedrohung inhabergeführter Praxen: Wegfall der Quersubventionierung (GOÄ bisher bis 5-fach höher als EBM) ? durchschnittliche Radiologiepraxis macht Verluste ? Praxisaufgaben oder Verkauf an Investoren/Konzerne.
- Versorgungsengpässe: Weniger Investitionen in neue Geräte, längere Wartezeiten für PKV- und GKV-Patienten, Einschränkung der flächendeckenden Diagnostik.
- Wegfall von Höchstwertregelungen und Mehrfachhebungen ? weitere Verschärfung bei Mehrfachuntersuchungen.
- Teleradiologie: Ebenfalls betroffen durch Abwertung (Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie, 2024).
4. Prozess- und Systemkritik
- Intransparenz und mangelnde Einbeziehung: Verhandlungen nur zwischen BÄK, PKV-Verband und Beihilfe; Fachverbände (inkl. Radiologie) wurden nicht ausreichend beteiligt. Clearingverfahren 2024/2025 brachte „wenig Bewegung“ (DRG).
- Paradigmenwechsel: Von flexiblen Steigerungsfaktoren zu starren Sätzen + Zuschlägen ? Verlust individueller Honorierung von Aufwand und Komplexität.
- Gefahr weiterer Abwertungen: Über die künftige Gemeinsame Kommission (GeKo) bei Mengenüberschreitung.
- Spaltung der Ärzteschaft: Technische Fächer (Radiologie, Labor, Pathologie, Nuklearmedizin) vs. sprechende Medizin – RIWL lehnt diese „willkürliche Abstrafung“ strikt ab.
5. Aktive Maßnahmen der Radiologie-Verbände
- BDR-Pressemitteilung „Wir brauchen dringend eine neue GOÄ – aber nicht so!“ (14.09.2024)
- Gemeinsamer Brief radiologischer Verbände an die BÄK (Oktober 2024 und April 2025)
- Beteiligung am Bündnis „GOÄneu – So nicht!“ (39 Organisationen)
- RIWL: Vehemente Ablehnung, Appell an alle Fachgruppen, den Entwurf abzulehnen
- DRG: „In der vorliegenden Form ist die GOÄneu nicht zustimmungsfähig“ (Positionspapier 2025)
Fazit der Radiologie (Stand März 2026):
Die GOÄneu modernisiert zwar das Leistungsverzeichnis, benachteiligt aber gezielt und unverhältnismäßig die diagnostischen Fächer. Die Verbände fordern Nachbesserungen (Transparenz, realistische Kalkulation, Inflationsausgleich) oder Ablehnung. Ohne Korrekturen droht „Reform oder Ruin“ – mit Folgen für die gesamte Patientenversorgung. Die Kritik hält trotz Ärztetags-Beschluss an; das BMG-Verfahren bietet noch Raum für Anpassungen.
Verifizierte Quellen (alle Stand 2024–2025, aktuell abrufbar März 2026):
- Deutsches Ärzteblatt (17.09.2024), BDR-Pressemitteilungen, RIWL-Pressemitteilung 9/2024, goaeneu-so-nicht.de (Dokumente BDR/DRG/RIWL), Ärzte Zeitung, Radiologienetz, BDR-Website.
