Karl Lauterbach, der Bundesgesundheitsminister, hat umfassende Reformpläne für den Rettungsdienst in Deutschland vorgelegt. Die Kernpunkte sind: ## Einheitliche Standards und Qualitätsvorgaben Es sollen bundesweit einheitliche Vorgaben für Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Vergütung des Rettungsdienstes geschaffen werden. Dazu gehören Mindeststandards für Personal, Qualifikationen und Ausstattung[1][4]. Ziel ist eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte präklinische Notfallversorgung[1][4]. ## Digitalisierung und Vernetzung Es soll ein digitales Echtzeit-Register über vorhandene Ressourcen aufgebaut werden, um Patienten besser steuern zu können[1]. Die Rettungsleitstellen sollen sich mit den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vernetzen, um Hilfesuchende je nach Fall weiterzuleiten[3]. ## Neue Strukturen und Befugnisse Die Bundesländer sollen die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen, angestrebt wird eine Leitstelle pro 1 Million Einwohner[1]. Der Rettungsdienst soll mehr Befugnisse erhalten, z.B. für die Ausgabe von Medikamenten und Rezepten[5]. ## Angepasste Vergütung Die Vergütung soll aus Vorhalte- und Leistungsanteil bestehen, mit bundesweiten Entgelten…