Neuer Bisphenol A-Grenzwert für Trinkwasser
Eine im vorigen Jahr neu gefasste Trinkwasserverordnung legt jetzt zusätzlich einen Grenzwert für die verbreitete Substanz Bisphenol A fest. Sie wird bei der Herstellung von Kunststoffen und -harzen verwendet. TÜV SÜD informiert, welche neuen Regelungen jetzt für Bisphenol A gelten und warum auch Lebensmittelunternehmer und Food-Start-ups sich damit beschäftigen sollten. Mit der Aktualisierung der Trinkwasserverordnung gilt seit dem 12. Januar 2024 ein 20-mal geringerer Grenzwert für Bisphenol A, das als Industriechemikalie eingesetzt wird, als vorher. Bisphenol A ist ein chemischer Stoff, der als Rohstoff für Epoxidharze und Kunststoffe verarbeitet wird. Da dieser Stoff nach aktuellen Forschungsergebnissen schädliche Auswirkungen auf das Immun- und Hormonsystem haben kann, wurde seine zulässige Menge im Trinkwasser vom Gesetzgeber deutlich eingeschränkt. Bisphenol A ist in Konsumgütern wie Smartphones, Trinkflaschen, Plastikgeschirr, Farben, Beschichtungen sowie Klebstoffen von Lebensmittelverpackungen enthalten. Die Aufnahme von Bisphenol A in den menschlichen Körper…


