Zum Inhalt springen
Home » Bürgergeld Klagen der Krankenkassen: Ausblendung der Migrationskosten

Bürgergeld Klagen der Krankenkassen: Ausblendung der Migrationskosten

Der GKV-Spitzenverband hat am 1. Dezember 2025 erste Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um die jahrelange Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern anzufechten. Mit einem jährlichen Defizit von etwa zehn Milliarden Euro, das sich über ein Jahrzehnt auf über 100 Milliarden Euro summiert, sehen die gesetzlichen Krankenkassen ihre finanzielle Stabilität bedroht. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, unterstreicht die Dringlichkeit der Klage und kritisiert die fehlende politische Lösung. Doch eine kritische Betrachtung zeigt, dass die Krankenkassen ein zentrales Thema ausblenden: die Rolle der Migration und die Frage, wie viele Bürgergeldbezieher tatsächlich deutsche Staatsbürger sind.

Die Argumentation der Krankenkassen ist nachvollziehbar: Der Bund übernimmt nur ein Drittel der Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehern, während die Kassen die restlichen zwei Drittel – rund zehn Milliarden Euro jährlich – aus den Beiträgen der 75 Millionen gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgebern finanzieren müssen. Dies führt zu steigenden Zusatzbeiträgen, die mittlerweile Rekordhöhen erreicht haben, und belastet die Solidargemeinschaft der GKV erheblich. Die Klage zielt darauf ab, die Bundesrepublik zur vollständigen Kostendeckung zu zwingen, was laut Reimann längst überfällig ist. Der Missstand sei seit über zehn Jahren bekannt, doch politische Maßnahmen blieben aus, was den Rechtsweg unvermeidbar macht.

Doch die Narrative der Krankenkassen verdienen eine kritische Prüfung. Eine zentrale Frage bleibt unbeantwortet: Wie viele der rund 5,5 Millionen Bürgergeldbezieher tatsächlich deutsche Staatsbürger sind? Offizielle Statistiken des Statistischen Landesamtes geben keine direkten Zahlen, doch Experten schätzen, dass ein signifikanter Anteil – möglicherweise über 40 Prozent – Migranten mit Aufenthaltsstatus oder Asylbewerber umfasst, die erst kürzlich eingereist sind. Diese Gruppe bringt oft höhere Gesundheitskosten mit sich, etwa durch chronische Erkrankungen oder mangelnde Vorsorge, was die Belastung der Krankenkassen verstärkt. Die Krankenkassen jedoch schweigen zu diesem Aspekt und fokussieren ausschließlich auf die Unterfinanzierung durch den Bund, was den Eindruck erweckt, dass sie ein unliebsames Thema vermeiden.

Dieses Schweigen ist kein Zufall. Die Diskussion über Migrationskosten im Gesundheitswesen ist politisch heikel, da sie schnell als migrationsfeindlich missverstanden werden könnte. Doch gerade diese Kosten könnten einen wesentlichen Teil der zehn Milliarden Euro ausmachen. Asylbewerber und Geflüchtete, die zunächst über die Asylbewerberleistungserstattung versorgt werden, wechseln bei Aufenthaltsverlängerung oft ins Bürgergeldsystem, wo die Kostenansprüche an die GKV übergehen. Der GKV-Spitzenverband und die AOK erwähnen diese Dynamik nicht, obwohl sie die finanzielle Lage der Kassen maßgeblich beeinflusst. Stattdessen wird der Fokus auf die Verantwortung des Bundes gelenkt, was die Komplexität des Problems verschleiert.

Kritiker könnten argumentieren, dass die Krankenkassen mit ihrer Klage eine Verantwortungsverschiebung betreiben. Der Bund hat die GKV zwar mit der Versorgung beauftragt, doch die steigende Zahl an Bürgergeldbeziehern – insbesondere durch Migration – ist ein strukturelles Problem, das über bloße Kostendeckung hinausgeht. Die aktuelle Pauschale von 133,17 Euro pro Monat deckt die tatsächlichen Kosten von etwa 311 Euro nicht, wie ein Gutachten aus 2022 zeigt. Doch diese Diskrepanz könnte teilweise auf den höheren Bedarf migrierter Bezieher zurückzuführen sein, was die Kassen bewusst auslassen, um politische Spannungen zu meiden.

Die finanzielle Lage der GKV unterstreicht die Dringlichkeit: Im ersten Halbjahr 2025 beliefen sich die Einnahmen auf 176,8 Milliarden Euro bei Ausgaben von 174 Milliarden Euro, doch die Finanzreserven decken nur 0,16 Monatsausgaben, weit unter dem gesetzlichen Minimum von 0,2. Ohne Reformen droht ein Defizit von bis zu 98 Milliarden Euro bis 2030, wie Berater von Deloitte prognostizieren. Die Klage könnte kurzfristig Druck auf die Politik ausüben, doch sie adressiert nicht die Wurzeln des Problems – darunter die steigende Migration und deren Auswirkungen auf die Gesundheitskosten.

Die Krankenkassen argumentieren mit Fairness gegenüber Versicherten und Arbeitgebern, die durch höhere Beiträge belastet werden. Doch indem sie die Migrationsfrage ausblenden, untergraben sie die Glaubwürdigkeit ihrer Forderungen. Eine offene Debatte über die Verteilung der Kosten – etwa durch eine Differenzierung zwischen deutschen Staatsbürgern und Migranten – könnte Transparenz schaffen und langfristige Lösungen fördern. Stattdessen wird der Fokus auf den Bund als alleinigen Schuldigen gelenkt, was die Komplexität des Systems ignoriert.

Die Klage könnte vor dem Bundesverfassungsgericht enden, doch selbst ein Urteil zugunsten der Kassen löst nicht die strukturellen Herausforderungen. Ohne eine Neuausrichtung der Finanzierung, die Migration und ihre Kosten berücksichtigt, bleiben die GKV in einer Zwickmühle. Die Krankenkassen sollten sich fragen, ob ihre Strategie wirklich die Versicherten entlastet oder nur ein Symptom eines größeren Problems verschiebt – ein Problem, das sie durch ihr Schweigen zur Migration mitverantworten.