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BfArM warnt vor gesundheitlichen Risiken durch Kratom

Bonn, 1. Juli 2025 – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine dringende Warnung vor der Verwendung von Kratom zu medizinischen Zwecken ausgesprochen. Kratom, gewonnen aus den Blättern des südostasiatischen Kratombaumes, ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen und wird im Internet als pflanzliches Mittel gegen Schmerzen, Entzündungen, Angst, Depressionen und andere Beschwerden beworben. Das BfArM betont, dass weder die Sicherheit noch die Wirksamkeit von Kratom ausreichend geprüft wurden.

Für die Zulassung als Arzneimittel müssen Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität nachgewiesen sowie ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestätigt werden – Kriterien, die Kratom nicht erfüllt. Studien deuten auf schwerwiegende Risiken hin, darunter neurologische Schäden, Abhängigkeit, Entzugssyndrome sowie mögliche Leber- und Nierenschäden. Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom werden derzeit wissenschaftlich untersucht, wobei die genauen Ursachen noch unklar sind.

Das BfArM arbeitet eng mit den Landesbehörden zusammen, die den Arzneimittelverkehr überwachen und über die Einstufung von Produkten als zulassungspflichtige Arzneimittel entscheiden. Wird ein Produkt als solches klassifiziert, etwa aufgrund von Heilversprechen, darf es ohne Zulassung nicht vertrieben werden. Einige Landesbehörden haben bereits Maßnahmen zum Schutz der Patientensicherheit ergriffen oder planen weitere Schritte. Das BfArM prüft zudem in der Gemeinsamen Expertenkommission, ob kratomhaltige Produkte als Arzneimittel oder Lebensmittel einzustufen sind.

Das BfArM empfiehlt Patient:innen und Verbraucher:innen, auf Kratom zu verzichten, bis die Risiken geklärt sind, und warnt vor der unkontrollierten Anwendung. Weitere Informationen zur Einstufung und den laufenden Untersuchungen werden zeitnah veröffentlicht.