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BDP fordert mehr Psychologie im Arbeitsschutz zur Novellierung der DGUV Vorschrift 2

Berlin, 28. April 2025 – Anlässlich des Internationalen Tages der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hat der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) eine Stellungnahme zur kürzlich novellierten DGUV Vorschrift 2 veröffentlicht. Die moderne Arbeitswelt steht vor tiefgreifenden Veränderungen, die neue Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz stellen. Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Arbeitsverdichtung und flexibilisierte Arbeitsstrukturen erhöhen die psychischen Belastungen in nahezu allen Branchen. Diese komplexen Herausforderungen erfordern spezialisierte Fachkompetenzen, die über traditionelle Ansätze der Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin hinausgehen.

Die am 1. April 2025 in Kraft getretene Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2 berücksichtigt diese Entwicklungen und bringt Fortschritte in der Qualität und Umsetzbarkeit des Arbeitsschutzes. Besonders die Öffnung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit für Disziplinen wie Psychologie, Humanmedizin und Biologie wird als Schritt in Richtung Interdisziplinarität gewertet. Dennoch sieht der BDP hierin keine ausreichende Antwort auf die Anforderungen moderner Arbeitswelten. Die bloße sicherheitstechnische Zusatzqualifikation für Psychologen verengt die Einbindung spezifischer Fachkompetenzen, statt sie zu erweitern, und verpasst die Chance für eine strukturelle Reform.

Psychologie verfügt über zentrale Kompetenzen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen und ein tiefes Verständnis für die Wechselwirkungen zwischen Arbeitsumfeld und psychischer Gesundheit. Der BDP plädiert daher für die Etablierung arbeitspsychologischer Fachkräfte mit eigenem gesetzlichen Auftrag, Qualifikationsprofil und Zuständigkeitsbereich im Arbeitsschutz. Eine solche Integration würde die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele der menschengerechten Gestaltung digitaler Arbeit und der Stärkung psychischer Gesundheit konsequent umsetzen.

Unter dem Motto „Arbeitsschutz sichert Zukunftsfähigkeit“ betont der BDP die Notwendigkeit, Psychologie als dritte Säule neben Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin zu etablieren. Dies sei ein unverzichtbarer Schritt für einen wirksamen und wirtschaftlich tragfähigen Arbeitsschutz. Zudem weist der Verband auf die gesetzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung hin, die psychische Belastungen explizit einschließt. Hier fehlen jedoch einheitliche Qualitätsstandards für Qualifikationen, Verfahren und Umsetzung.

Der BDP fordert die Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern, Gesetzgeber und Fachverbänden, um ein Konzept zur Integration arbeitspsychologischer Kompetenzen zu entwickeln. Nur durch interdisziplinäre Ansätze könne ein Arbeitsschutz entstehen, der die Herausforderungen der Gegenwart bewältigt und die Arbeitswelt von morgen sicher, gesund und leistungsfähig gestaltet.

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