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AMNOG verhindert Epilepsie-Medikament

Der Gemeinsame Bundesausschuss sieht laut Pharma Fakten „bei einem Medikament für sehr seltene Epilepsie-Erkrankungen einen Zusatznutzen nicht belegt“. Die medizinische Fachwelt wundere sich allerdings. „Bei der Anhörung zu diesem Orphan Drug zeigen sich die Grenzen der AMNOG-Methodik: Sie kann medizinischen Fortschritt ausbremsen“, so das von der Pharmabranche finanzierte Portal, und zitiert einen Mediziner: „Wir brauchen diese Substanz“, sage Professor Dr. Gerhard Kurlemann vom Bonifatius Hospital in Lingen.

Als Beleg führt das Fachportal das Protokoll für die Zusatznutzenbewertung des Epilepsie -Medikaments Epidyolex an. Es sei die Abschrift „einer Anhörung im Rahmen des AMNOG-Verfahrens, bei dem der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA unter anderem Entwickler und Hersteller von Arzneimitteln und deren Verbände, Expert:innen und medizinische Fachgesellschaften der jeweiligen Indikationen, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und den Spitzenverband der Krankenkassen anhört, um eine Entscheidung über den Zusatznutzen von Arzneimitteln gegenüber bestehenden Therapien zu treffen. Der Grad des Zusatznutzens ist Grundlage für die Verhandlungen des Erstattungspreises, den der Hersteller gegenüber den Krankenkassen erheben kann“.

Das Arzneimittel war laut Pharma Fakten bereits im Jahr 2020 bewertet worden; damals bekam es einen „beträchtlichen Zusatznutzen“ zugewiesen.

Nun musste es wieder „zum TÜV“, weil es die Umsatzschwelle von 30 Millionen Euro überschritten hatte. Diesmal sah der G-BA laut Fachportal nur einas: Zusatznutzen – nicht belegt. Die vom Hersteller „vorgelegten Daten für die Bewertung des Zusatznutzens waren nicht geeignet, da diese keine Optimierung der antiepileptischen Behandlung vorsahen“, so die Begründung.