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Apothekenreform: ALM greifen Lauterbach an

Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) sehen das kürzlich von Gesundheitsminister Lauterbach angekündigte und nun bekannt gewordene Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) in einigen Punkten sehr kritisch. Nach den Plänen aus dem Ministerium ist vorgesehen, den Apotheken künftig die Anwendung von patientennahen In-vitro-diagnostischen Schnelltests (POCT) zum Nachweis von Adenovirus, Influenzavirus, Norovirus, RSV und Rotavirus zu ermöglichen. Gleichzeitig soll das BMG die Ermächtigung mit Zustimmung des Bundesrates erhalten, diese Testmöglichkeiten noch weiter auszuweiten. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, das Heilmittelwerbegesetz zu ändern, um den Apotheken die Werbung für diese Testungen zu erlauben.

Eine Ausweitung der Aufhebung des Arztvorbehaltes zur Diagnosefeststellung von Infektionserkrankungen sei im Sinne einer qualitativ bestmöglichen Versorgung daher abzulehnen“, so ALM-Vorstandsvorsitzender Michael Müller.

„Die medizinischen Facharztlabore arbeiten alle gemäß der verpflichtend in der Heilkunde anzuwendenden Richtlinie der Bundesärztekammer (RiliBÄK) für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen, die eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet. Der Nachweis der hohen Qualität erfolgt durch vorgeschriebene Ringversuche und die freiwillige Akkreditierung der Laborleistungen in der Medizin“, ergänzt der stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr. Jan Kramer.

„Nach Vorstellung des Ministers sollen kranke Menschen mit Stuhlproben in die Apotheke gehen, die dort aus dem flüssigen Stuhl die Schnelltests und später dann auch noch die PCR durchführen? Dafür sollen die Apotheken dann auch noch Werbung machen dürfen? Das kann man doch nicht ernsthaft wollen“, spitzt Müller den Sachverhalt zu. „Im Übrigen lässt der in Fachkreisen kursierende Referentenentwurf in Bezug auf die Kosten dieser Vorhaben noch alles offen. Hier ist nichts geklärt und geregelt, obwohl die ausufernden Kosten im Gesundheitswesen ein Dauerthema sind. Auch ist die Umsetzung der Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz im Entwurf nicht klar geregelt“, so Müller abschließend.

Vorschläge der Labore

Aus Sicht der Akkreditierten Labore in der Medizin sollte eher der Überweisungsvorbehalt für Labore aufgehoben werden. Das würde Patientinnen und Patienten in die Lage versetzen, sich direkt mit dem Facharzt im Labor in Verbindung setzen zu können. Darüber hinaus sollten die Labore in die Lage versetzt werden, auch dezentrale Probenentnahmestellen einzurichten. Das würde insbesondere auf dem Lande die patientennahe Sicherstellung der Versorgung mit bestmöglicher Labordiagnostik im Sinne einer hohen Sicherheit in der Patientenversorgung erleichtern.

Die geplante Apothekenreform bringt Labormediziner auf die Palme.