Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland innovative Medizintechnik und Gesundheitstechnologien speziell zur Verbesserung der Frauengesundheit. Die neue Förderrichtlinie „MedTech for Women – Innovationswettbewerb zur Verbesserung der Frauengesundheit“ (MT4W) wurde am 20. März 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ziel ist die Erforschung und Entwicklung disruptiver Technologien, die frauenspezifische Erkrankungen oder Erkrankungen mit hoher Frauenprävalenz signifikant besser diagnostizieren und behandeln sollen. Die Förderung richtet sich auf Vorhaben mit hoher Innovationshöhe, technischem Risiko und realistischer Verwertungsperspektive. Besonders adressiert werden Versorgungslücken in der Frauengesundheit von der Menarche bis zur Postmenopause. Die Richtlinie betont die Schließung des Gender Data Gap, etwa durch repräsentative Trainingsdaten für Künstliche Intelligenz (KI), sowie die frühzeitige Berücksichtigung von Patientinnensicherheit, Akzeptanz und regulatorischen Anforderungen.
Förderfähig sind interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Fachdisziplinen Gynäkologie, Neurologie oder klinische Immunologie. Mögliche Indikationen umfassen das polyzystische Ovarialsyndrom, Vaginalgesundheit, Vulvodynie, katameniale Epilepsie, dementielle Erkrankungen, Multiple Sklerose, systemischen Lupus erythematodes oder das Mastzellaktivierungssyndrom. Technologische Schwerpunkte liegen auf neuen Diagnose- und Monitoringverfahren (z. B. vokale Biomarker, innovative Sensorik), adaptiver Wirkstofffreisetzung, neuroendokriner Modulation oder KI-basierten Systemen.
Nicht gefördert werden reine Consumer-Anwendungen, Smartphone-Apps, reine Kombinationen aus Wearables und Smartphones, pharmakologische Wirkstoffentwicklung, ausschließliche Pathomechanismenforschung oder reine klinische Prüfungen ohne technologischen Innovationskern.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Start-ups und KMU), Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen sowie Verbände und Vereine. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft mit komplementären Expertisen und Zugang zur Zielgruppe. Die Konsortialführung durch wirtschaftliche Partner wird ausdrücklich begrüßt. Internationale Kooperationen sind willkommen, gefördert werden jedoch nur in Deutschland ansässige Partner.
Die Projekte müssen regulatorische Anforderungen (insbesondere EU-Medizinprodukteverordnung – MDR) frühzeitig berücksichtigen, ein funktionales Qualitätsmanagementsystem und Risikomanagement aufbauen sowie die FAIR-Prinzipien für Forschungsdaten einhalten. Klinische Daten sollen MDR-konform erhoben werden, um spätere Zulassungsprozesse zu erleichtern. Ergebnisse sind als Open-Access-Publikationen zu veröffentlichen, auch Negativ-Ergebnisse.
Die Förderung erfolgt als vorwettbewerbliche Projektförderung nach den Regeln der Bundeshaushaltsordnung und der EU-Beihilferegelungen (De-minimis oder AGVO). Eine Beteiligung an Vernetzungstreffen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMFTR wird erwartet.
Die Richtlinie unterstreicht die strategische Bedeutung der Frauengesundheit für eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung und die Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Deutschland.


