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KBV warnt vor Termineinschränkungen bei weiteren Kürzungen – Klage gegen Psychotherapie-Beschluss angekündigt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet bei weiteren Sparmaßnahmen in der ambulanten Versorgung mit spürbaren Leistungseinschränkungen. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen kündigte an, dass die Fachärzte in diesem Fall ihr Terminangebot auf das finanziell abgedeckte Maß zurückfahren würden. Zugleich werde die KBV gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent Klage einreichen.

Gassen bezeichnete den Beschluss, der vergangene Woche gegen die Stimmen der Ärzteseite gefasst worden war, als nicht rechtssicher. Die Klage soll beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden. Er forderte zudem das Bundesgesundheitsministerium auf, als Rechtsaufsicht den Beschluss zu beanstanden.

Der KBV-Chef verwies darauf, dass Fachärzte derzeit rund 15 Prozent ihrer Leistungen nicht vergütet bekämen – das entspreche etwa 40 Millionen unbezahlten Terminen. Weitere Honorarkürzungen würden diese unbezahlten Leistungen entfallen lassen und damit das Angebot weiter verknappen. Bei den Psychotherapeuten führe die Kürzung dazu, dass die in den vergangenen Jahren geforderten Neuerungen wie offene und Akutsprechstunden nicht mehr im bisherigen Umfang erbracht werden könnten.

Als zentrale Ursache der Finanzprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung nannte Gassen die versicherungsfremden Leistungen, insbesondere die Finanzierung der Gesundheitsversorgung für ALG-II-Empfänger in Höhe von 45 Milliarden Euro. Er kritisierte zudem, dass die vom Ministerium eingesetzte Finanzkommission bis Ende März nur kurzfristige Sparvorschläge vorlegen solle, während eine echte Strukturreform der Krankenhäuser vertan worden sei. Notwendig seien außerdem ein massiver Abbau von Bürokratie und eine gesellschaftliche Debatte darüber, ob das Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherung weiter uneingeschränkt aufrechterhalten werden könne.

Die Informationen stammen aus einer Praxisnachricht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 19. März 2026.

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