Die GOÄneu (Entwurf, vom 129. Deutschen Ärztetag Mai 2025 gebilligt, 948 Seiten, seit Juni 2025 beim BMG) ist noch keine gültige Verordnung. Die alte GOÄ (1982/1996) gilt weiterhin. Ein Regelungsentwurf des BMG ist für Mitte 2026 angekündigt; realistisches Inkrafttreten frühestens 01.01.2027 (laut BÄK-Präsident Reinhardt) oder 2028. Der EBM ist dynamisch und wird laufend angepasst (aktuelle Fassung Q1/2026, Orientierungspunktwert 12,7404 Cent ab 01.01.2026).
Beide Systeme bleiben bewusst getrennt: GOÄneu für Privat-/PKV-/Selbstzahler, EBM exklusiv für GKV-Vertragsärzte.
1. Rechtsgrundlage und Entscheidungshoheit
| Aspekt | GOÄneu (geplanter Entwurf) | EBM (aktuell) |
|---|---|---|
| Rechtsform | Staatliche Rechtsverordnung (§ 11 BÄO, mit geplanter Änderung) | Vereinbarung der gemeinsamen Selbstverwaltung (§ 87 SGB V) |
| Wer erlässt / entscheidet | Bundesregierung (BMG) mit Zustimmung Bundesrat; GeKo gibt nur Empfehlungen | Bewertungsausschuss (paritätisch KBV + GKV-Spitzenverband; bei Patt unparteiischer Vorsitzender) |
| Anpassungsgremium | Gemeinsame Kommission (GeKo): 4 BÄK + 2 PKV + 2 Beihilfe; paritätisch, einvernehmlich Empfehlungen ? bei Uneinigkeit BMG entscheidet | Erweiterter Bewertungsausschuss (mit unparteiischen Mitgliedern bei Patt); bindende Beschlüsse |
| Charakter | Staatlich + korporatistisch (Ärzte stark, aber kein Vetorecht gegen BMG) | Echte Selbstverwaltung (KBV + Kassen) mit hoher Autonomie |
| Aktueller Status | Entwurf beim BMG; politischer Prozess läuft (Mitte 2026 Regelungsentwurf geplant) | Laufend (Änderungen 01.01. & 01.07.2026, z. B. Hausarzt-Entbudgetierung) |
2. Geltungsbereich und Abrechnungsweg
- GOÄneu: Außerhalb GKV (PKV, Beihilfe, Selbstzahler, IGeL). Direkte Rechnung Arzt ? Patient/PKV. Keine Budgetierung.
- EBM: Nur GKV-Patienten. Abrechnung über KV ? Krankenkassen. Strenge Mengen- & Wirtschaftlichkeitsprüfung, regionale Gesamtvergütung.
3. Vergütungssystematik – Kernunterschied
| Aspekt | GOÄneu (Entwurf) | EBM (aktuell) |
|---|---|---|
| Grundprinzip | Feste Euro-Sätze pro Leistung (keine Punkte mehr) + Erschwerniszuschläge (standardisiert) | Punktesystem + regionaler Orientierungspunktwert (12,7404 ct 2026) |
| Flexibilität Aufwand | Kein Steigerungsfaktor (1,0–3,5) mehr ? statische Sätze + definierte Zuschläge (z. B. Mehrfachhebung weg) | Keine individuelle Steigerung; feste Punkte, aber Pauschalen & Zuschläge |
| Leistungsabdeckung | Ca. 5.500–5.600 Positionen (vs. 2.800 alt); fast alle modernen Leistungen direkt enthalten ? Analogleistungen weitgehend entfallen | Ca. 7.000–8.000 GOP; stark pauschaliert (Komplexpauschalen, Chroniker etc.) |
| Neue Leistungen | Schnellere Integration via GeKo-Empfehlungen (kontinuierlich) | Jährliche Anpassungen durch Bewertungsausschuss |
| Durchschnittliches Niveau | Ziel: Ähnliches Niveau wie aktuelle GOÄ (bei 2,3-fachem Durchschnitt), aber Umverteilung (Gespräche/Koordination ?, technische Leistungen ? in Teilen) | Deutlich niedriger (historisch 2,3–3,8-fach niedriger als GOÄ alt bei vergleichbaren Leistungen) |
4. Anpassungshäufigkeit & Aktualität
- GOÄneu: Statisch nach Inkrafttreten, aber kontinuierliche Pflege durch GeKo (Empfehlungen an BMG ? neue Verordnung nötig). Ziel: Besserer Fortschritt als alte GOÄ, aber langsamer als EBM.
- EBM: Hochdynamisch – jährliche Punktwert-Anpassung, quartalsweise Detailänderungen (z. B. neue Zuschläge, Pauschalen 2026).
5. Weitere praxisrelevante Unterschiede
- Dokumentation & Begründung: GOÄneu plant detailliertere, abrechnungsrelevante Legendierungen.
- Prüfung: GOÄneu ? Patient/PKV/Beihilfe prüft; EBM ? KV prüft streng (Regressrisiko).
- Budget/Mengensteuerung: GOÄneu ? keine; EBM ? ja (regionale Budgets, Mengenausgleich).
- Persönliche Leistungserbringung / Delegation: Beide streng, GOÄneu etwas breiter möglich.
- Kritikpunkte GOÄneu: Manche Fachgruppen (z. B. Radiologie, Labor) fürchten Abwertung vs. alt GOÄ oder sogar vs. EBM in Teilen; hausarztzentrierte Tendenz (Gesprächs- & Koordinationsleistungen höher bewertet).
Fazit März 2026
Die GOÄneu behält das staatliche Verordnungsprinzip bei, schafft aber mit der GeKo eine kontinuierliche, paritätische Pflegemechanik – bewusst keine echte Selbstverwaltung wie beim EBM-Bewertungsausschuss (keine Patt-Lösung mit neutralem Vorsitz, kein bindender Beschluss gegen Ärzteseite). Sie modernisiert massiv (mehr Positionen, keine Faktoren, direkte Abbildung), bleibt aber flexibler & höher vergütend als der EBM (keine Budgetdeckelung). Eine Annäherung findet statt (feste Sätze, Zuschläge statt Faktoren), doch die Systemtrennung bleibt erhalten – eine „Einheitsordnung“ ist politisch & verfassungsrechtlich vom Tisch.
Quellen (verifiziert Stand März 2026): BÄK-Website (Entwurf & FAQ 12/2025), PKV-Verband, KBV (EBM-Fassung 2026), Ärzteblatt, Ärzte Zeitung, BMG-Gutachten WIG2 (älter, aber Grundlage für Niveau-Vergleiche).
