Im Landkreis Rottal-Inn besteht auf einem Geflügelmastbetrieb in Gangkofen der Verdacht auf einen Ausbruch der Newcastle-Krankheit (aviäre Paramyxovirose). Betroffen sind rund 60.000 Masthähnchen, die typische klinische Symptome zeigen. Das teilte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am 6. März 2026 mit.
Es handelt sich um den dritten Verdachtsfall in Bayern innerhalb kurzer Zeit. Zuvor waren bereits Ausbrüche im Landkreis Erding (bestätigt) und im Landkreis Mühldorf am Inn (bestätigt) amtlich festgestellt worden.
Die Newcastle-Krankheit wird durch das aviäre Paramyxovirus Serotyp 1 (APMV-1) verursacht. Bei Geflügel führt das hochpathogene Virus zu schweren respiratorischen Symptomen, neurologischen Ausfällen (Torticollis, Lähmungen, Kreisbewegungen), grünlichem Durchfall, starkem Leistungsabfall und – bei empfindlichen Beständen – zu Mortalitätsraten von bis zu 90–100 Prozent. Das Virus ist sehr ansteckend und wird hauptsächlich über Tröpfcheninfektion, Kot, Federstaub und kontaminierte Ausrüstung übertragen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor für Newcastle-Krankheit führt derzeit die molekularbiologische und virologische Untersuchung der eingesandten Proben durch. Eine amtliche Bestätigung des Ausbruchs steht noch aus.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird – wie bei den vorherigen Fällen – der gesamte betroffene Bestand gemäß EU-Recht (Verordnung (EU) 2020/687) gekeult. Eine 3-km-Schutz- und eine 10-km-Überwachungszone würden eingerichtet. In diesen Zonen gelten strenge Bewegungsbeschränkungen für Geflügel, Eier, Mist, Einstreu und Fahrzeuge sowie Melde- und Untersuchungspflichten.
Das Virus ist für den Menschen nur sehr gering pathogen (grippeähnliche Symptome bei engem Kontakt möglich). Für die Lebensmittelsicherheit besteht nach Angaben des FLI und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kein Risiko: Durch ausreichendes Erhitzen (mindestens 70 °C im Kern) wird das Virus sicher inaktiviert.
Bayern ist seit den ersten beiden bestätigten Ausbrüchen in verschärftem Beobachtungsmodus. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Veterinärämter der betroffenen Landkreise haben die Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen überprüft und verschärft.
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Stand 6. März 2026)
