Die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) hat in einer Stellungnahme vom Februar 2026 erhebliche Bedenken gegen die im Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVVWG) des Bundesministeriums für Gesundheit vorgesehene Ausweitung labordiagnostischer Tätigkeiten auf Apotheken geäußert. Die Fachgesellschaft lehnt diese Regelungen ab und sieht darin keinen Bedarf, da die labormedizinische Versorgung in Deutschland bereits flächendeckend, wohnortnah, qualitativ hochwertig und wirtschaftlich gesichert sei.
Nach Auffassung der DGKL würde ein paralleles Diagnostikangebot in Apotheken keine Versorgungslücke schließen, sondern eine ineffiziente Doppelstruktur schaffen, die potenziell die Qualität mindert und Kosten steigert. Voraussetzung jeder Labordiagnostik sei eine ärztliche Indikationsstellung, die in Apotheken aufgrund fehlender ärztlicher Kompetenz, ungeeigneter Räumlichkeiten für vertrauliche Anamnesen und klinische Untersuchungen sowie mangelnder hygienischer Voraussetzungen für den Umgang mit infektiösem Material (z. B. bei RSV, Influenza, Noroviren, Rotaviren oder Adenoviren) nicht gewährleistet werden könne.
Die DGKL kritisiert zudem, dass Laborergebnisse aus Apotheken nicht vollständig in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert und in den ärztlichen Kontext eingebettet werden könnten. Isolierte Datenpunkte erschwerten die Interpretation durch weiterbehandelnde Ärzte und könnten zu unnötigen Doppeluntersuchungen und Zusatzkosten führen. Labortests in Apotheken unterlägen nicht der verbindlichen Qualitätssicherung nach der Richtlinie der Bundesärztekammer (Rili-BÄK), was zu einer „Zwei-Klassen-Diagnostik“ führe. Eine Akkreditierung nach DIN 15189 sei für Apotheken praktisch ausgeschlossen.
Weiterhin fehle in Apotheken qualifiziertes Fachpersonal gemäß MT-Berufe-Gesetz. Die DGKL warnt vor Interessenkonflikten: Die Verbindung von Tests mit dem Verkauf von Produkten (z. B. Nahrungsergänzungsmitteln oder rezeptfreien Arzneimitteln) widerspreche den Grundsätzen unabhängiger Diagnostik und sei ethisch hochproblematisch. Zudem würde die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für meldepflichtige Erreger (§ 7 IfSG) in Apotheken faktisch leerlaufen, was den Öffentlichen Gesundheitsdienst schwäche.
Die geplante Aufhebung des Arztvorbehalts (§ 24 IfSG) würde nichtärztliches Personal mit medizinischen Entscheidungen betrauen, für die es weder fachlich noch rechtlich ausreichend qualifiziert sei. Bei vulnerablen Gruppen (Säuglinge, Ältere, Immunsupprimierte) könnten fehlerhafte oder falsch-negative Testergebnisse gravierende Folgen haben. Die Umsetzung erfordere zudem umfangreiche Änderungen weiterer Vorschriften (u. a. Arbeitsstättenverordnung, Biostoffverordnung, Rili-BÄK) und stelle Haftungsfragen.
Die DGKL betont, dass die historisch gewachsene Trennung von ärztlicher und pharmazeutischer Verantwortung – seit dem Edikt von Salerno (1241) zum Schutz vor Interessenkonflikten etabliert – durch das ApoVVWG unterlaufen würde. Statt paralleler Strukturen solle die Politik die bewährte Zusammenarbeit zwischen Ärzten und medizinischen Laboren stärken.
Die vollständige Stellungnahme ist auf der Website der DGKL unter www.dgkl.de abrufbar.
