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Positionierung des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken (VRA) gegenüber der Krankenhausreform

„Ende 2022 wurden die Empfehlungen der Regierungskommission zur grundlegenden Reform der Krankenhausplanung und -ver­gütung vorgestellt. Kernelement der poli­tisch geplanten Verknüpfung von Kranken­hausplanung und -finanzierung sollen soge­nannte Leistungsgruppen werden. Ebenso wie DRGs sollen diese Leistungsgruppen über ICD- und OPS-Kodes einen eindeuti­gen Fallbezug aufweisen und die Leistungs­erbringung an die Erfüllung von medizi­nisch sinnvollen Mindestvoraussetzungen in Bezug auf Personal, Geräte sowie weite­rer Struktur- und Prozesskriterien geknüpft werden. Ein weiteres wichtiges Mindestkri­terium soll, wie in der Krankenhausplanung NRW vorgesehen, die parallele Vorhaltung anderer Leistungsgruppen am Krankenhaus­standort sein.“


Quelle: https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/a-2241-5227