Am 13. Januar 2026 hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) eine scharfe Pressemitteilung veröffentlicht, in der er massive Sicherheitsrisiken durch die aktuelle Praxis der Medizinal-Cannabis-Verordnung anprangert. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages prüft am 14. Januar 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Der DVR begrüßt diesen Schritt ausdrücklich – und fordert gleichzeitig, dass die sicherheitsrelevanten Regelungen „ohne Abstriche“ beschlossen werden. Die Kernbotschaft des DVR ist unmissverständlich: Ohne persönliche ärztliche Untersuchung, ohne leitliniengerechte Abklärung alternativer Therapien und ohne kontinuierliche fachärztliche Begleitung ist jede Fahrt unter Medizinal-Cannabis-Einfluss „ein rollendes Pulverfass“.
Die Ausgangslage: Teillegalisierung und explosionsartiger Anstieg der Verordnungen
Seit der Teillegalisierung von Cannabis im Jahr 2024 hat sich die Zahl der ärztlichen Verordnungen von Medizinal-Cannabis vervielfacht. Gleichzeitig hat sich eine hochproblematische Praxis etabliert: Viele Rezepte werden online ausgestellt – oft ohne persönliche Untersuchung, ohne ausreichende Diagnostik und ohne dass alternative Therapien ernsthaft geprüft wurden. Medizinal-Cannabis weist dabei in der Regel deutlich höhere THC-Konzentrationen auf als Freizeit-Cannabis. Das Ergebnis: Viele Patienten – und nicht wenige Missbraucher – bewegen sich mit Blut-THC-Werten im Straßenverkehr, die weit über dem gesetzlichen Grenzwert liegen.
Der DVR spricht hier von einer „alarmierenden Gesetzeslücke“, die nicht nur den Patientenschutz, sondern vor allem die Verkehrssicherheit massiv gefährdet. Kinder auf dem Schulweg, Familien im Berufsverkehr, Radfahrer, Fußgänger – alle sind potenziell betroffen.
Die zentralen Forderungen des DVR
Der Verband formuliert klare, weitgehende Ansprüche:
- Persönliche ärztliche Untersuchung zwingend erforderlich
Digitale Verschreibungsmodelle ohne körperliche Untersuchung und gesicherte Diagnose müssen gesetzlich ausgeschlossen werden. Nur so könne Missbrauch und Abhängigkeit wirksam verhindert werden. - Leitliniengerechte Abklärung alternativer Therapien
Vor jeder Cannabis-Verordnung müssen alle anderen Therapieoptionen (Medikamente, Physiotherapie, Psychotherapie etc.) ausgeschöpft und dokumentiert sein. - Kontinuierliche fachärztliche Begleitung
Eine einmalige Verordnung reicht nicht. Es muss eine regelmäßige Überwachung der Therapie, der Dosierung und der Verkehrstüchtigkeit erfolgen. - Praktikables, fälschungssicheres Nachweisverfahren für die Polizei
Die Polizei braucht ein standardisiertes, rechtssicheres System, um schnell und zuverlässig zu prüfen, ob eine vorgelegte Cannabis-Verordnung echt ist und ob die Fahrt unter THC-Einfluss zulässig ist. - Bundeseinheitliche Neuregelung der THC-Grenzwerte
Die derzeitige Sonderstellung von Medizinal-Cannabis schafft erhebliche Rechtsunsicherheiten. Der DVR fordert klare, bundeseinheitliche Regelungen, die auch für Patienten gelten.
Die bittere Realität: Wissenslücken bei jungen Verkehrsteilnehmern
Parallel zur Gesetzesdebatte verweist der DVR auf die Ergebnisse einer eigenen Umfrage aus dem Jahr 2024/2025 im Rahmen der Kampagne „High lässt fahren“:
- 50 % der 18- bis 24-Jährigen wissen nicht, dass während der Probezeit und unter 21 Jahren ein absolutes Cannabis-Konsumverbot gilt (0,0 ng/ml THC im Blutserum).
- Rund 60 % kennen die empfohlene Wartezeit von mindestens 24 Stunden zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme nicht.
Diese Zahlen sind alarmierend – vor allem vor dem Hintergrund, dass junge Erwachsene die mit Abstand höchste Unfallbelastung im Straßenverkehr tragen.
Kritische Einordnung: Zwischen Patientenrechten und Verkehrssicherheit
Der DVR vertritt in der Debatte eine kompromisslose Sicherheitslinie – und das mit gutem Grund. THC beeinträchtigt Reaktionszeit, Aufmerksamkeit, Koordination und Risikobewertung massiv – und zwar deutlich länger als Alkohol. Studien zeigen, dass die Fahrtüchtigkeit bei relevanten THC-Konzentrationen bis zu 8–12 Stunden nach Konsum eingeschränkt ist, bei chronischem Konsum sogar länger.
Gleichzeitig muss man die andere Seite der Medaille sehen: Für viele chronisch schwerkranke Patienten (chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, schwere Epilepsie etc.) ist Medizinal-Cannabis eine der wenigen wirksamen Therapieoptionen. Eine zu rigide Regulierung könnte den Zugang unnötig erschweren und Patienten in die Illegalität drängen.
Der DVR fordert daher nicht das Verbot von Medizinal-Cannabis im Straßenverkehr, sondern eine klare, praxistaugliche und missbrauchsresistente Regelung. Das ist ein legitimer und notwendiger Ansatz.
Fazit: Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert
Der DVR hat mit seiner Pressemitteilung den Finger in die offene Wunde gelegt: Die Teillegalisierung von Cannabis hat erhebliche Sicherheitslücken hinterlassen, die jetzt geschlossen werden müssen. Die Politik darf bei der anstehenden Beratung des MedCanG-Änderungsentwurfs nicht nur auf Patientenrechte und Versorgungsfreiheit schauen – sie muss die Verkehrssicherheit gleichwertig gewichten.
Ohne persönliche ärztliche Untersuchung, ohne Alternativentherapie-Check, ohne kontinuierliche Betreuung und ohne fälschungssicheren Nachweis für die Polizei bleibt Medizinal-Cannabis im Straßenverkehr ein unkalkulierbares Risiko. Die Bundesregierung und der Gesundheitsausschuss haben am 14. Januar 2026 die Chance, hier Verantwortung zu übernehmen – und Leben zu schützen.
