Die Redakteurin des MedLabPortals, Marita Vollborn, wurde vom radiologie.zentrum.nordharz in Goslar eine ärztlich verordnete MRT-Untersuchung verweigert, obwohl ein Termin per Dringlichkeitscode der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) über die Rufnummer 116117 zugesagt worden war. Die Geschäftsleitung habe dies entschieden, ohne weitere Begründung oder Namensnennung. MedLabPortal fragte beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nach den Rechten Betroffener und möglichen Diskriminierungsgründen, etwa durch journalistische Tätigkeit.
Das Ministerium erläuterte, dass außer in Notfällen das Berufsfreiheitsgebot gilt und Ärzte grundsätzlich frei entscheiden können, ob sie Patienten behandeln. Kassenärzte mit Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung unterliegen jedoch einer Behandlungspflicht gegenüber gesetzlich Versicherten. Diese ist im Sozialgesetzbuch V (§ 95 Abs. 3 S. 1 SGB V) und im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) festgelegt. Eine Ablehnung ist nur bei begründeten Fällen möglich, etwa bei gestörtem Vertrauensverhältnis (§ 13 Abs. 7 S. 3 BMV-Ä).
Der Anspruch auf die MRT hängt von der medizinischen Notwendigkeit ab, die der überweisende Arzt feststellt. Ohne gültige Überweisung kann die Praxis die Leistung nicht abrechnen. Nach Vermittlung eines Termins durch die Terminservicestelle entsteht ein Behandlungsvertrag mit dem Radiologen, der ohne medizinischen oder verhaltensbedingten Grund nicht abgelehnt werden darf. Bei ungerechtfertigter Ablehnung können Patienten die Terminservicestelle kontaktieren, eine Beschwerde bei der KVN einreichen oder die Krankenkasse um Unterstützung bitten. Die KVN ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die ordnungsgemäße Versorgung zuständig und kann Vertragsärzte mit Disziplinarmaßnahmen zur Erfüllung der Pflicht verpflichten. Die Landespatientenschutzbeauftragte berät zu Rechten und Versorgungsfragen.
Besondere Schutzmechanismen für Patienten mit kritischer Berichterstattung über medizinische Verfahren gibt es nicht; die allgemeinen Regelungen gelten einheitlich. Das Ministerium kennt keine Statistiken zu Ausschlüssen investigativer Journalisten von gesetzlichen Leistungen.
Die KVN sorgt für flächendeckende, wohnortnahe ambulante Versorgung in Niedersachsen, während das Ministerium die Rechtsaufsicht ausübt und prüft, ob die KVN gesetzeskonform handelt. Die Stabsstelle der Landespatientenschutzbeauftragten unterstützt bei der Wahrnehmung von Rechten. Das Prinzip der Selbstverwaltung gewährleistet bundesweit einheitliche Regelungen im Gesetzlichen Krankenversicherungswesen.
