Berlin, 12. September 2025 – Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands begrüßt die Einsetzung einer Kommission zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den Beschluss des GKV-Verwaltungsrats, gegen den Bund zu klagen. Anlass ist die chronische Unterfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, insbesondere der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern.
Die Kommission, am heutigen Tag vorgestellt, soll bereits im Frühjahr 2026 Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze vorschlagen. Die Dringlichkeit der finanziellen Lage der GKV wird anerkannt, da die Ausgaben um über acht Prozent steigen, Rücklagen nicht ausreichend gefüllt sind und die Einnahmeperspektiven schwach bleiben. Die Unterstützung der Bundesgesundheitsministerin für mehr Bundesmittel im Kabinett und in Haushaltsberatungen wird positiv hervorgehoben, jedoch bleibt der Erfolg ungewiss.
Der GKV-Verwaltungsrat beschloss gestern, den Bund wegen der Unterfinanzierung zu verklagen. Seit Jahrzehnten belaste der Bund die GKV mit Kosten, die aus Steuermitteln gedeckt werden sollten. Insgesamt seien über 100 Milliarden Euro aus Beitragsmitteln für versicherungsfremde Leistungen aufgewendet worden. Eine Klärung über den Klageweg wird begrüßt, könnte aber vermieden werden, wenn die Bundesgesundheitsministerin eine ausreichende Finanzierung durchsetzt.
