Köln, 14. Juni 2025 – Unerwünschte Werbung, besser bekannt als Spam, ist nicht nur lästig, sondern auch ein erhebliches Problem für Wirtschaft und Privatpersonen. Besonders empfindlich ist das Gesundheitssystem, wo der Kommunikationsdienst „KIM“ (Kommunikation im Medizinwesen) eine sichere Übertragung medizinischer Dokumente zwischen Praxen, Apotheken und anderen an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Einrichtungen ermöglicht. Doch genau dieses System wurde von einem niederländischen Arzneimittelversender missbraucht, der Praxisteams und Ärzte bundesweit aufforderte, E-Rezept-Token direkt per KIM-Nachricht an seinen Online-Handel zu senden.
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ging entschlossen gegen diesen Missbrauch vor. Nachdem der Versender sich weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, reichte die Kammer im Oktober 2023 Klage ein – mit Erfolg. Am gestrigen Freitag verurteilte die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln den niederländischen Anbieter, künftig auf derartige Werbenachrichten über KIM zu verzichten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft.
„Wir sind sehr erfreut, dass das Gericht unserer Argumentation vollständig gefolgt ist“, betont Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der AKNR. „Das KIM-System wurde für den sicheren Austausch medizinischer Dokumente entwickelt, nicht für Werbung. Die Aktion war eindeutig Spam und forderte Ärzte zudem auf, Patienten auf die Versandapotheke hinzuweisen und Bestellungen zu vermitteln – ein Verhalten, das möglicherweise gegen ärztliches Berufsrecht verstößt.“
Das Urteil stellt klar, dass der geschützte Kommunikationsdienst KIM nicht für kommerzielle Zwecke missbraucht werden darf. Es setzt ein starkes Signal gegen Spam im Gesundheitswesen und schützt die Integrität eines Systems, das für die sichere Patientenversorgung unerlässlich ist.
