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Biosimilars: G-BA leitet Stellungnahme-Verfahren zur erweiterten Substitution ein

Berlin, 14. Juni 2025 – Nach jahrelanger Debatte wird ein entscheidender Schritt zur flächendeckenden Austauschbarkeit biotechnologisch hergestellter Fertigarzneimittel, sogenannter Biosimilars, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vollzogen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Stellungnahme-Verfahren zur Substitution weiterer Biosimilars eingeleitet, wie Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, am Samstag begrüßte.

„Angesichts der Rekordausgaben für Arzneimittel in der GKV ist die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Substitution von Biosimilars ein wichtiger und richtiger Schritt“, erklärte Reimann. Der direkte Wettbewerb durch austauschbare Biosimilars werde die Versorgung der Versicherten kostengünstiger gestalten und die Solidargemeinschaft der GKV finanziell entlasten. Zudem ermögliche die unkomplizierte Abgabe wirkstoffanaloger Arzneimittel in Apotheken eine flexiblere und sicherere Versorgung ohne erneuten Arztkontakt.

Die medizinische Sicherheit des Austauschs von Biosimilars wurde bereits vor Jahren von europäischen Zulassungsbehörden bestätigt. Die seit über einem Jahr geltende Austauschbarkeit bei parenteralen Zubereitungen habe reibungslos funktioniert, betonte Reimann. Biosimilars sind seit über 20 Jahren auf dem Markt, und einige EU-Länder nutzen diese kostengünstigen Nachahmer-Präparate bereits intensiv. Deutschland hinke hier hinterher, könne aber durch das G-BA-Verfahren aufholen.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der GKV sieht Reimann in der erweiterten Nutzung von Biosimilars ein großes Einsparpotenzial. Experten schätzen, dass Einsparungen von bis zu einer Milliarde Euro möglich seien. „Kostengünstigere biologische Nachfolgepräparate sollten künftig eine zentrale Rolle in der Versorgung spielen, um die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen“, so Reimann.

Der AOK-Bundesverband fordert, alle verfügbaren Wirtschaftlichkeitsreserven zu nutzen, um die GKV zukunftssicher zu gestalten. Das Stellungnahme-Verfahren des G-BA markiert einen wichtigen Schritt in diese Richtung.